Vogelgrippe bei Schwänen in Erfurt-Stotternheim

20.02.2017 13:44

Das Erfurter Veterinäramt informiert darüber, dass bei acht am Ringsee vergangene Woche tot aufgefundenen Schwänen am 17.02.2017 erneut das Vogelgrippevirus des hochpathogenen Typs H5 durch das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz nachgewiesen gestellt wurde. Der Ausbruch der Wildvogelpest wurde daher erneut festgestellt.

Verlängerung des Wildvogelpest-Sperr- und Beobachtungsgebietes

Die Gültigkeit der mit der Allgemeinverfügung vom 6. Februar 2017 festgelegten Maßnahmen für das die gesamte Gemarkung Stotternheim umfassende Sperrgebiet werden um 21 Tage, diejenigen für das Beobachtungsgebiet der angrenzenden Gemarkung Mittelhausen um 30 Tage verlängert. Die genannten Fristen rechnen jeweils ab dem 17.02.2017.

Für das Beobachtungs- und Sperrgebiet gilt  eine allgemeine Aufstallpflicht. Darüber hinaus dürfen keinerlei gehaltenen Vögel (u. a. Hausgeflügel, Tauben, Ziervögel) aus den Restriktionsgebieten verbracht werden. Das gilt v. a. auch für die Teilnahme an Ausstellungen. Die Jagd auf Federwild ist grundsätzlich verboten.

Für das Sperrgebiet gelten insbesondere folgende zusätzliche Auflagen: Alles Hausgeflügel wird amtstierärztlich untersucht. Eier und Geflügelfleisch sowie Mist und tote Tiere dürfen nicht verbracht werden. Für die alle Geflügelhalter  gelten strenge hygienische Vorgaben. Tote Wildvögel werden untersucht.

Nach Ablauf von 21 Tagen und soweit keine weiteren Fälle der Geflügelpest auftreten, gelten im Sperrgebiet nur noch die weniger strengen Anforderungen für das Beobachtungsgebiet. Von den Restriktionen im Sperrbezirk sind auch alle Hunde- und Katzenbesitzer betroffen: Sie dürfen ihre Tiere in den betroffenen Gebieten nicht mehr frei laufen lassen.

Bisher nicht gemeldete Geflügelhalter sollten sich kurzfristig beim Veterinäramt melden und ihre Geflügelbestände dort anzeigen.

Die Allgemeinverfügung mit ihrer Begründung kann nachgelesen und eingesehen werden im Bürgeramt, Bürgermeister-Wagner-Straße1, im Rathaus, in den Aushängen der betroffenen Ortsteile sowie im Internet.