Wahl zum 19. Deutschen Bundestag - Versand der Wahlbenachrichtigungen

14.08.2017 09:57

Mit Stichtag 13. August 2017 werden bundesweit die Wahlberechtigten aus den Melderegistern ermittelt. Anschließend erfolgen der Druck und der Versand der Wahlbenachrichtigungen.

Wahl zum 19. Deutschen Bundestag sowie Neuwahl des Ortsteilbürgermeisters im Ortsteil "Roter Berg"

In der Landeshauptstadt Erfurt werden die Wahlbenachrichtigungen als Brief den 166.614 Wahlberechtigten für die Bundestagswahl ab Ende dieser Woche zugestellt.

Auf der Vorderseite des A4-Blattes ist alles notwendige und rechtlich vorgeschriebene für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag abgedruckt, z. B. das zuständige Wahllokal und die Öffnungszeit. Über einen QR-Code ist der Wahllokalfinder im Internetangebot der Landeshauptstadt Erfurt aufrufbar, um anhand des Stadtplanes die Lage des Wahllokals zu sehen.

Die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist für den postalischen oder persönlichen Briefwahlantrag gestaltet. Die persönliche Briefwahl ist ab 4. September im Erfurter Rathaus möglich. Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros sind auf der Wahlbenachrichtigung (Vorderseite unten) angegeben. Ein elektronischer Briefwahlantrag ist mittels eines Online-Formulars, der mit dem QR-Code oder durch die manuelle Eingabe der angegebenen Internetadresse (beides auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt) aufgerufen wird, möglich.

Zeitgleich mit der Bundestagswahl findet im Ortsteil "Roter Berg" die Neuwahl des Ortsteilbürgermeisters statt. Für diese Wahl mit insgesamt 4.741 Wahlberechtigten gibt es eine eigene Wahlbenachrichtigung, die ebenfalls als Brief ab Ende dieser Woche zugestellt wird. Im Gegensatz zur Bundestagswahl sind bei der Ortsteilbürgermeisterwahl zusätzlich 303 EU-Bürger und 16- bis unter 18-Jährige wahlberechtigt. Auch bei dieser Wahl ist Briefwahl möglich. Die Briefwahlunterlagen dürfen aber erst ab dem 1. September ausgegeben bzw. versandt werden. Die Antragstellung kann analog der Bundestagswahl durchgeführt werden.