Abfallkalender und Abfallgebührenbescheide 2020

11.12.2019 11:09

Die Termine für die Abfallentsorgung im Jahr 2020 sind ab sofort verfügbar. Auf der Internetseite der Stadtwerke Erfurt kann sich jeder unter Angabe seiner Adresse einen individuellen Abfallkalender anzeigen lassen und ausdrucken. Für Smartphones gibt es die Abfall-App. Diese kann kostenlos über app.abfallkalender.info beziehungsweise über die jeweiligen App-Stores ebenfalls kostenlos heruntergeladen werden. Durch eine integrierte Erinnerungsfunktion wird mit der App kein Entsorgungstermin verpasst. Darüber hinauf sind in der App weitere nützliche Informationen zum Thema Abfallentsorgung zu finden.

Diejenigen, die über keinen Internetzugang oder keinen Drucker verfügen, können sich einen Ausdruck ihres Abfallkalenders in der Abfall- und Wertstoffberatung, Magdeburger Allee 34 oder beim Umwelt- und Naturschutzamt der Stadtverwaltung Erfurt, Stauffenbergallee 18, abholen oder telefonisch bestellen und zusenden lassen.

SWE Stadtwirtschaft GmbH

Abfall- und Wertstoffberatung, Magdeburger Allee 34

Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch und Donnerstag von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr, Dienstag von 8:30 Uhr bis 17:00 Uhr und Freitag von 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr sowie telefonisch unter der Rufnummer 0361 564-3456 in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr sowie Freitag von 7:00 Uhr bis 15:00 Uhr.

Umwelt- und Naturschutzamt der Stadtverwaltung

Stauffenbergallee 18, Telefon: 0361 655-2810

Öffnungszeiten: Dienstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Ab dem 07.01.2020 werden die Abfallgebührenbescheide für das Jahr 2020 versendet. Damit werden die Abfallgebühren für das Jahr 2020 erhoben. Ein Viertel der Jahresgebühr ist dann, wie in der gewohnten Form, quartalsweise zu zahlen. Änderungen zur Abfallentsorgung die nach dem 01.12.2019 beim Umwelt- und Naturschutzamt eingegangen sind, konnten bei der Erstellung der Jahresbescheide leider nicht berücksichtigt werden. In diesen Fällen ergehen nach dem 07.01.2020 unter der Berücksichtigung der Änderungen entsprechende ergänzende Bescheide. Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der erfahrungsgemäß sehr hohen Nachfrage die zuständigen Mitarbeiter des Umwelt- und Naturschutzamtes nach dem Versand der Bescheide telefonisch nicht immer erreichbar sind. Anfragen zu den Gebührenbescheiden können auch per E-Mail gestellt werden.

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