Erster Schritt zur Wieder-Öffnung des Sozialamtes ab 2. Juni

28.05.2020 13:05

Ab Dienstag, dem 2. Juni 2020, ist das Amt für Soziales im Haus der sozialen Dienste wieder eingeschränkt geöffnet.

Im Bürgerservicebereich des Hauses der sozialen Dienste wurden für terminierte Vorsprache neue Serviceplätze für die folgenden Aufgabenbereiche geschaffen:

  • Wohngeld,
  • BAföG,
  • Wohnungsangelegenheiten,
  • Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung,
  • Hilfe zur Pflege,
  • Migration,
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
  • Schwerbehindertenfeststellungsverfahren,
  • Bildung und Teilhabe,
  • Hilfe zum Lebensunterhalt.

Für diese Aufgabenbereiche können Termine vereinbart werden. Der Zutritt zum Haus der sozialen Dienste wird nur mit einer Mund-Nasen-Bedeckung sowie ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung gewährt. Einen Termin vereinbaren Sie bitte telefonisch mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder per E-Mail an a50.post@erfurt.de.

Für den Aufgabenbereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nutzen Sie bitte zur Terminvereinbarung die eingerichtete Telefonsprechstunde jeweils dienstags in der Zeit von 09:00 bis 10:00 Uhr unter der Rufnummer 0361 655-6384.

Es können maximal zwei Personen pro Termin zugelassen werden. Im Fall einer Terminvereinbarung erhalten Sie grundsätzlich eine schriftliche Bestätigung per E-Mail oder Post, welche Sie am Haupteingang  des Hauses der sozialen Dienste bitte zum Einlass vorzeigen. Personen ohne bestätigten Termin wird kein Zugang zum Haus der sozialen Dienste gewährt.

Die eingerichtete Notfallsprechstunde für:

1. Personen, welche sich in einer existenziellen, materiellen Notlage befinden und Ihren Lebensunterhalt nicht anderweitig sichern können und
2. Obdachlose oder von Obdachlosigkeit bedrohte Personen, welche zur Abwehr einer existenziellen Notlage eine Unterbringungsmöglichkeit benötigen,

jeweils Montag bis Freitag in der Zeit von 07:30 Uhr bis 08:30 Uhr bleibt bis auf Weiteres bestehen.

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