Feiern – aber bitte mit Abstand!

19.06.2020 12:42

Die neue Thüringer Corona-Eindämmungsverordnung setzt auf mehr Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger. Familienfeiern, Geburtstage, Hochzeiten sowie andere private und öffentliche Veranstaltungen sind seit dem 13. Juni unter bestimmten Bedingungen wieder möglich.

Das Gesundheitsamt informiert über die Bestimmungen und darüber, was berücksichtigt werden muss.

Generell gelten die Einhaltung der allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln, die Gewährleistung der Kontaktpersonennachverfolgung und der Ausschluss von Personen mit Symptomen einer Covid-19-Erkrankung oder jeglichen Erkältungssymptomen.

Für private, familiäre und nicht öffentliche Feiern (z.B. Jubiläen, Hochzeits-, Tauf-, Geburtstags- oder Abschlussfeiern, betriebsinterne Veranstaltungen) ist zu beachten:

  • Es besteht eine Anzeigepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt mindestens 48 Stunden vor Beginn der Veranstaltung ab 30 Personen in geschlossenen Räumen und ab 75 Personen unter freiem Himmel mit folgenden Angaben:
    • Name und Kontaktdaten der verantwortlichen Person
    • Personenanzahl
    • Veranstaltungsort
    • Maßnahmen zur Einhaltung des Mindestabstandes
    • geeignete Maßnahmen zur Kontaktnachverfolgung
  • Die Erstellung eines Infektionsschutzkonzeptes ist nicht erforderlich.

Für die Anzeige von Veranstaltungen im Restaurant, privaten Feierlichkeiten in angemieteten Räumen sowie für kulturelle Veranstaltungen, die nicht in eigenen Räumlichkeiten stattfinden, nutzen Sie bitte den vorliegenden Anzeigebogen nachfolgend unter Download.

Ihre Anzeige richten Sie bitte per E-Mail an corona@erfurt.de.

Grundsätzlich weiterhin untersagt sind Tanzlustbarkeiten (z.B. Bälle, Party-Veranstaltungen/-Festivals u. ä.), Volks-, Dorf-, Stadt-, Schützen- oder Weinfeste, Sportveranstaltungen mit Zuschauern, Festivals, Kirmes und ähnliche, öffentliche, frei oder gegen Entgelt zugängliche Veranstaltungen. Im Einzelfall kann unter bestimmten Bedingungen vom Gesundheitsamt auf Antrag eine Erlaubnis erteilt werden. Die Veranstaltung darf nicht so angelegt sein, dass sie in besonderem Maße die Ausbreitung der Pandemie fördert.

Für kulturelle Veranstaltungen, die nicht unter das Veranstaltungsverbot fallen, Messen, Spezialmärkte und Ausstellungen muss beim Gesundheitsamt Erfurt ein Infektionsschutzkonzept zur Prüfung eingereicht werden.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an corona@erfurt.de.