Abfallgebührensatzung ändert sich zum neuen Jahr
Leichte Senkung der Abfallgebühren für viele Grundstückseigentümer
Bisher beinhaltete die Abfallgebühr eine Grund-, eine Biotonnen- und eine Behältergebühr. Zukünftig setzt sich die Abfallgebühr nur noch aus einer Grund- und einer Behältergebühr zusammen. Eine Biotonnen-Gebühr wird nicht mehr separat ausgewiesen. Die Kosten, die im Zusammenhang mit der Einsammlung und der Verwertung des Bioabfalls stehen, wurden – analog zu den Papiertonnen – in die Grundgebühr und in die Behältergebühr einkalkuliert.
Grundstückseigentümern, die aufgrund einer Eigenkompostierung von Bioabfällen von der Benutzung der Biotonne befreit sind, wird ein Abschlag auf die Behältergebühr gewährt. Bei der Gebührenerhebung für das Jahr 2022 wird der Abschlag automatisch berücksichtigt und braucht nicht gesondert beantragt zu werden.
Neue Berechnungsgrundlage
Des Weiteren wird die Grundgebühr nicht mehr nach der Anzahl der auf dem Grundstück wohnenden Personen, sondern nach der Anzahl der auf dem Grundstück vorhandenen Nutzungseinheiten ermittelt. Eine solche Nutzungseinheit besteht aus mehreren Räumen, die die Führung eines eigenen Haushaltes ermöglichen.
Ab dem 1. Januar 2022 ist es daher nicht mehr erforderlich, dem Umwelt- und Naturschutzamt eine Änderung der Personenanzahl auf dem Grundstück mitzuteilen. Nur Änderungswünsche zur Anzahl der Abfallbehälter oder ein Wechsel der Grundstückseigentümer oder der Bevollmächtigten sind dem Amt weiterhin zu übermitteln.
Sinkende Gebühren für viele Grundstückseigentümer
Für eine Vielzahl von Grundstückseigentümern und Gewerbetreibenden wird die Abfallgebühr gegenüber dem Jahr 2021 sinken. Die Abfallgebühren für Restmülltonnen für Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige entwickeln sich je nach Behältergröße unterschiedlich. Die Behältergebühren für die Hausmülltonnen sinken überwiegend. Für die Hausmüllcontainer bleiben die Gebührensätze nahezu unverändert.
Bei den Abfallgebühren für die privaten Haushalte ist ein einfacher Vergleich der alten Gebühren mit den neuen Gebühren aufgrund der geänderten Gebührenstruktur nicht möglich. Für eine Vielzahl an Grundstücken sinkt die Abfallgebühr aber gegenüber der Gebühr 2021. Bei Grundstücken, auf denen nur eine Person lebt, werden jedoch etwas höhere Abfallgebühren anfallen. Ursächlich hierfür ist, dass die Vorhaltekosten verursachergerecht umlegt werden.
Ab dem Jahr 2022 wird darüber hinaus bei vielen Grundstücken der Anteil der variablen Behältergebühr an der Abfallgebühr deutlich höher sein als in der Vergangenheit. Das bedeutet, dass sich Müllvermeidung und Abfalltrennung finanziell noch mehr lohnen als in der Vergangenheit.
Aktualisierter Abfallkalender
Ab sofort stehen die Termine für die Abfallentsorgung für das Jahr 2022 online auf der Homepage der SWE Stadtwerke Erfurt GmbH zur Verfügung. Aufgrund geänderter Entsorgungstouren kommt es zu Änderungen der Entsorgungstermine. Der persönliche Abfallkalender sollte daher aktualisiert werden.
Ab dem 10. Januar 2022 werden die Abfallgebührenbescheide für das Jahr 2022 versendet. Damit werden die Abfallgebühren für das Jahr 2022 erhoben. Ein Viertel der Jahresgebühr ist dann – wie in der gewohnten Form – quartalsweise zu zahlen.
Bei Fragen zur neuen Abfallgebührensatzung und zu den Abfallgebührenbescheiden stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebietes Abfallwirtschaft im Umwelt- und Naturschutzamt gern beratend zur Seite.