Liste der Erfurter Schnelltestzentren ist aktualisiert

01.07.2022 13:19

Im Zuge der wieder steigenden Corona-Fallzahlen in der Landeshauptstadt steigt auch wieder die Nachfrage nach Schnelltestzentren. Deshalb hat die Stadtverwaltung die Liste der Testzentren mit Stand zum 1. Juli 2022 aktualisiert.

Auf der Seite der Landeshauptstadt ist die aktualisierte Liste der bestehenden Testzentren unter www.erfurt.de/ef138032 aufgelistet.

Wer allerdings einen Corona-Bürgertest machen lässt, muss ab 1. Juli 2022 zuzahlen. Nur für bestimmte Gruppen sind die Tests weiter kostenfrei. Zugezahlt werden müssen mindestens drei Euro. Diesen Betrag aufbringen müssen Menschen, die am gleichen Tag eine Veranstaltung in Innenräumen oder durch das Coronavirus besonders gefährdete Menschen (Über-60-Jährige, Menschen mit Behinderung oder Vorerkrankungen) besuchen. Dafür muss jeweils ein Nachweis vorgelegt werden. Auch, wer durch seine Corona-App nachweislich auf eine Begegnung mit erhöhtem Risiko hingewiesen wird, hat Anspruch darauf, sich für drei Euro testen zu lassen. Darüber hinaus sind die Selbstbeteiligungskosten für Schnelltests höher. Die exakten Kosten können im jeweiligen Testzentrum erfragt werden.

Bei Besuchen in Pflegeheimen oder Krankenhäusern kann ein kostenloser Test vor Ort gemacht werden oder der Besuch wird der Teststelle gegenüber schriftlich bestätigt. Eine schriftliche Bestätigung müssen auch pflegende Angehörige vorlegen, um ihren Anspruch geltend zu machen.

Damit entfällt die bisherige Regelung, dass jeder - auch ohne Corona-Symptome oder Anlass - Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Schnelltest pro Woche durch geschultes Personal in den Testzentren samt Testbescheid hatte.

Ausnahmeregelungen für eine Zuzahlung gibt es für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus impfen lassen können. Dazu zählen zum Beispiel Frauen im ersten Schwangerschaftsdrittel. Ebenfalls weiterhin kostenlos testen lassen, können sich Haushaltsangehörige von Infizierten, Kinder bis fünf Jahre und Bewohner und Besucher von Pflegeheimen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und Kliniken. Gleiches gilt für pflegende Angehörige sowie Menschen mit Behinderungen, die im häuslichen Umfeld leben, und deren Betreuungskräfte.

Weitere Informationen dazu gibt es auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit.