Erfurt bekommt „Grünen Pfeil“ für Radfahrer

14.09.2022 14:55

Die Stadtverwaltung Erfurt setzt auf den „Grünpfeil für den Radverkehr“ und geht damit wieder einen Schritt in Richtung fahrradfreundliche Stadt. An 16 Standorten in Erfurt sollen Radfahrer nun schneller vorankommen – dank des „Grünen Pfeils“. Der erste wurde am 14. September an der Kreuzung Thälmannstraße/Iderhoffstraße angebracht. Das Verkehrszeichen selbst gibt es erst seit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung im Jahr 2020.

Zehn Kreuzungsbereiche werden fahrradfreundlicher

ein Mann steht auf einer Leiter neben einer roten Ampel, an der zwei Verkehrszeichen montiert sind
Foto: Matthias Bärwolff bei der Anbringung des ersten Schildes in der Krämpfervorstadt. Foto: © Stadtverwaltung Erfurt

In den kommenden Tagen folgen weitere Installationen an zehn verschiedenen Kreuzungen mit insgesamt 16 Standorten. Dort werden die weißen Schilder mit schwarzer Umrandung – auf denen ein grüner Pfeil auf schwarzem Untergrund abgebildet ist, der mit dem Wort ‚nur‘ sowie dem Symbol für Radverkehr ergänzt wird – direkt rechts neben dem roten Lichtzeichen der Ampeln angebracht. Das ist Vorschrift. Nur dann ist es Radfahrern erlaubt, auch bei Rot an der Ampel nach rechts abzubiegen.

„Ich freue mich, dass wir als eine der ersten Kommunen in den neuen Bundesländern das neue Verkehrszeichen einsetzen. Das ist ein weiterer Baustein zur Förderung des Radverkehrs in unserer Stadt“, sagt Matthias Bärwolff, Beigeordneter für Bau, Verkehr und Sport.

Seit der Etablierung des neuen Verkehrszeichens in der Straßenverkehrsordnung im Jahre 2020 befand sich die Thematik permanent im Blickfeld des Tiefbau- und Verkehrsamtes der Stadtverwaltung. Allerdings hat der Gesetzgeber erst im November 2021 die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Einsatz dieses Verkehrszeichens definiert. Anfang 2022 erstellte daraufhin Erfurts Radverkehrsbeauftragter Dirk Büschke eine Vorschlagsliste des Einsatzes an verschiedenen Erfurter Kreuzungen. Diese wurden durch die Abteilung Verkehr des Tiefbau- und Verkehrsamtes detailliert geprüft, da die Kriterien, das neue Verkehrszeichen anzubringen, sehr komplex und umfangreich sind.

Insbesondere die Aspekte der Verkehrssicherheit sowie der Ampelsteuerung und des Verkehrsablaufes spielen eine wesentliche Rolle. Darüber hinaus muss beispielsweise darauf geachtet werden, dass der abbiegende Radverkehr ausreichend Sicht auf weitere Radfahrer oder zu Fußgängern hat. Auch müssen baulich angelegte Radwege, die mit einem Grünpfeil versehen werden sollen, deutlich vom Gehweg abgegrenzt sein. Letztendlich waren für jeden vorgeschlagenen Standort mehr als zehn gesetzliche Kriterien zu prüfen, bevor ein Grünpfeilschild für den Radverkehr angeordnet werden durfte. Abschließend musste außerdem die Genehmigung zur Anbringung der Verkehrszeichen der oberen Straßenverkehrsbehörde im Thüringer Landesverwaltungsamt eingeholt werden – auch das ist gesetzlich vorgeschrieben.

„Dass Radfahrer nun an einigen Knotenpunkten in Erfurt bei 'Rot' nach rechts abbiegen dürfen, ist ein wichtiges und gutes Zeichen, dass Erfurt in Sachen radverkehrsfreundliche Stadt setzt. Damit schließt sich Erfurt Ländern wie Belgien, Frankreich oder den Niederlanden an, die bereits positive Erfahrungen mit dem Einsatz des, Grünen Pfeils‘ gesammelt haben. Hinweisen möchte ich allerdings noch auf eins: Der Pfeil ist ein reguläres Verkehrszeichen, bei dem es Regeln gibt, die von allen Verkehrsteilnehmern zwingend eingehalten werden müssen“, weiß Dirk Büschke.

Damit verweist der Radverkehrsbeauftragte darauf, dass auch der Radverkehr am „Grünen Pfeil“ anhalten und warten muss, bis die Kreuzung frei ist und niemand gefährdet wird. Erst wenn dies der Fall ist, darf auch bei Rot nach rechts abgebogen werden.

Hintergrund

Im Jahr 2019 startete die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) im Auftrag des Verkehrsministeriums in neun deutschen Städten einen Verkehrsversuch mit dem Zusatzzeichen „Grünpfeil für den Radverkehr“. Untersucht wurden speziell die Verhaltensweisen der Verkehrsteilnehmer und die daraus folgende Rotlichtakzeptanz sowie das Unfallgeschehen. Die Ergebnisse zeigten, dass das Rechtsabbiegen bei Rot für den Radverkehr möglich und nicht verkehrsgefährdend ist. Seit der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) im Jahr 2020 wurde der „Grüne Pfeil für den Radverkehr“ (Zeichen 721) eingeführt und in der Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) im November 2021 sind die rechtlichen Einsatzkriterien definiert.