Änderung der Termine bei der Abfallentsorgung und Versand der Abfallgebührenbescheide in 2023

28.12.2022 09:00

Mit dem Start des neuen Jahres kommt es zu zahlreichen Änderungen im Abfallkalender für 2023. Umplanungen der Entsorgungstouren waren notwendig, sodass die Entsorgungstage teilweise neu festgelegt werden mussten. Daher wird eine Prüfung der genauen Termine zur Abholung der Abfallbehälter empfohlen.

orangefarbener Lkw
Foto: © Stadtverwaltung Erfurt

Die neuen Termine sind im Abfallkalender der Stadtwerke Erfurt abrufbar. Mithilfe der Angabe von Straße und Hausnummer lässt sich der individuelle Abfallkalender ohne Registrierung anzeigen und ausdrucken. Für Smartphones gibt es die Abfall-App mit den jeweiligen Entsorgungsterminen und vielen nützlichen Informationen. Die App kann kostenlos über den Appstore heruntergeladen werden. Eine integrierte Erinnerungsfunktion sorgt dafür, dass kein Entsorgungstermin mehr verpasst wird.

Alle Erfurterinnen und Erfurter, die keine Möglichkeit haben, den digitalen Abfallkalender zu nutzen, können einen Ausdruck beim Umwelt- und Naturschutzamt über die Telefonnummer 0361 655-2810 oder beim Kundenservice der SWE Stadtwirtschaft GmbH unter der Telefonnummer 0361 564-3456 erhalten.

Abfallgebühren – Jahresbescheide für 2023

Ab dem 12. Januar 2023 werden die Abfallgebührenbescheide für das Jahr 2023 versandt. Wie gewohnt ist ein Viertel der Jahresgebühr quartalsweise zu zahlen.

Beantragte Änderungen zur Abfallentsorgung, die nach dem 1. Dezember 2022 beim Umwelt- und Naturschutzamt eingegangen sind, konnten bei der Erstellung der Jahresbescheide nicht mehr berücksichtigt werden. In diesen Fällen erhalten die Antragstellerinnen und Antragsteller automatisch entsprechende Änderungsbescheide nach dem 12. Januar 2023. Eine erneute Mitteilung ist nicht erforderlich.

Nach dem Versand der Jahresbescheide sind die zuständigen Mitarbeitenden des Umwelt- und Naturschutzamtes erfahrungsgemäß, aufgrund der Vielzahl telefonischer Anfragen, nicht immer per Telefon zu erreichen. Daher sind Rückfragen zu den Gebührenbescheiden vorzugsweise per E-Mail zu senden.