Gewerbesteuervorauszahlungs-Bescheide, Hundesteuer- und Zweitwohnungssteuer-Bescheide 2023

22.12.2022 13:05

In der Sitzung vom 21.September 2016 hat der Stadtrat die "Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Landeshauptstadt Erfurt" beschlossen.

Für die Gewerbesteuer ist damit auch für das Kalenderjahr 2023 der Hebesatz wie folgt festgesetzt:

                               Gewerbesteuer      Hebesatz 470 v. H

Für die Hundesteuer gilt die Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Erfurt vom 21. Juli 2010 fort. Die ab dem Kalenderjahr 2019 versendeten Hundesteuermarken behalten ihre Gültigkeit.

Für die Zweitwohnungssteuer gilt die Satzung zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer vom 09.11.2006, zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung mit Beschluss vom 28.10.2009.

Die Zweitwohnungs-, Hundesteuer- und Gewerbesteuervorauszahlungsbescheide behalten für die Folgejahre ihre Gültigkeit. Die Steuer 2023 ist in gleicher Höhe und zu den angegebenen Fälligkeitszeitpunkten entsprechend dem letzten zugesandten Steuerbescheid, wie in dem Feld "Zahlungsplan für die Folgejahre" ausgewiesen, zu entrichten.

Für Steuerpflichtige, die am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, wird die Steuer entsprechend der Fälligkeit von dem der Stadtverwaltung benannten Konto unter Angabe der im Bescheid aufgeführten Gläubiger-Identifikationsnummer abgebucht.

Erst wenn sich die Steuerfestsetzung ändert, wird ein neuer Bescheid bekannt gegeben. Rückfragen zum Steuerbescheid beantworten die zuständigen Sachbearbeiter/innen in der Stadtkämmerei, Abteilung Steuern, der Stadtverwaltung Erfurt unter der im Steuerbescheid angegebenen Telefonnummer.