Grundsteuer-Bescheide 2023 und Änderung der Bankverbindung für den Zahlungsverkehr
Für das Jahr 2024 behalten diese Bescheide ihre Gültigkeit. Erst wenn sich die Steuerfestsetzung ändert, wird ein neuer Steuerbescheid bekannt gegeben.
Ab dem 01.01.2023 gilt für den Zahlungsverkehr der Grundsteuer eine neue Bankverbindung!
Das neue Bankkonto der Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, ist bei der Sparkasse Mittelthüringen eingerichtet. Die neuen Bankdaten sind dem Steuerbescheid bzw. dem beiliegenden Informationsschreiben zu entnehmen. Für Steuerpflichtige, die am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, wird die Grundsteuer entsprechend der Fälligkeit von dem der Stadtverwaltung benannten Konto unter Angabe der im Bescheid aufgeführten Gläubiger-Identifikationsnummer abgebucht.
Die Hebesätze für das Kalenderjahr 2023 für die Grundsteuer A und B haben sich gegenüber dem Kalenderjahr 2022 nicht verändert und betragen:
- für die Grundstücke (Grundsteuer B) 550 v. H.
- für land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A) 350 v. H.
Bei Rückfragen geben die zuständigen Sachbearbeiter/innen der Stadtkämmerei, Abteilung Steuern, der Stadtverwaltung Auskunft. Die Telefonnummer entnehmen Sie bitte dem Grundsteuerbescheid.