Bürgerbeauftragte nimmt Fragen zur Einwohnerversammlung entgegen

12.01.2023 16:36

Nach coronabedingter Zwangspause gibt es in diesem Jahr wieder eine Einwohnerversammlung des Oberbürgermeisters. Sie findet statt am 6. Februar, ab 17 Uhr im Ratssitzungssaal des Rathauses.

Im Vorfeld haben alle Bürgerinnen und Bürger bis zum 30. Januar die Möglichkeit, ihre Fragen zu allen städtischen Themen zu stellen. Die eingehenden Fragen werden von der Bürgerbeauftragten des Oberbürgermeisters gesammelt und für die Veranstaltung aufbereitet. Grundlage für die Einwohnerversammlung ist der § 15 der Thüringer Kommunalordnung, wonach die Stadt „die Einwohner über wichtige Gemeindeangelegenheiten in geeigneter Form zu unterrichten“ und zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten eine Einwohnerversammlung einzuberufen hat.

Für die Teilnahme an der Einwohnerversammlung ist keine Anmeldung notwendig, selbstverständlich können auch vor Ort weitere Fragen gestellt werden. Neben Oberbürgermeister Andreas Bausewein werden auch die Beigeordneten und Amtsleiter der Stadtverwaltung anwesend sein.

Die Fragen sind zu richten an:
Stadtverwaltung Erfurt, Bürgerbeauftragte, Fischmarkt 1, 99084 Erfurt
Telefon 0361 655-1005

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