Grabgebinde an Baumgräbern auf dem Hauptfriedhof

09.02.2023 14:47

Für die Baumgräber auf dem Hauptfriedhof gelten besondere Nutzungsbedingungen. An den naturnahen Urnengräbern soll auf Grabschmuck verzichtet werden. Ausnahmen sind Schnittblumen in einer Grabvase.

Viele Angehörige haben im vergangenen Jahr traditionell zum Totensonntag Grabgebinde und weitere Trauerinsignien an den Baumgrabflächen abgelegt. Das Garten- und Friedhofsamtes ermöglicht diese Form des Gedenkens in der Winterzeit gerne. Nach dem 31. Januar lässt die Friedhofsverwaltung jedoch alle Baumgräber von Grabgebinden und weiterem Trauerschmuck beräumen. Das ist notwendig, um noch vor Vegetationsbeginn die Rasenflächen wieder freizulegen.

Anschließend gilt dann wieder die bekannte Regelung, dass pro Grabplatte eine Blumenvase aufgestellt werden kann. Die Friedhofsverwaltung bittet darum, auf anderen Grabschmuck wie Kerzen, Lampen und Bilder gemäß den Nutzungsbedingungen zu verzichten.