Stadt Erfurt trifft Maßnahmen zum Tierschutz bei der Rassehundeausstellung

31.05.2023 13:02

Am 3. und 4. Juni finden auf der Messe Erfurt die 20. und 21. Internationale Rassehunde-Ausstellung statt. Auch dieses Jahr wird sich das gesamte Spektrum der Rassehundezucht in der Landeshauptstadt treffen. Erneut finden die Schauen unter veränderten rechtlichen Bedingungen statt.

Hunde mit Qualzuchtmerkmalen werden ausgeschlossen

Die Bundesregierung hat im Jahr 2021 eine Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung erlassen. Wesentlicher Punkt ist das generelle Ausstellungsverbot für Hunde mit Qualzuchtmerkmalen. Die Verordnung  trat zum 1. Januar 2022 in Kraft. Nach 2022 kommen diese Regelungen nun erneut bei der Rassehundeausstellung zur Anwendung.

„Leider war es in den vergangenen Jahren Gang und Gebe, dass auch Hunde ausgestellt wurden, die eindeutige Merkmale der Qualzucht aufwiesen. Anders als immer wieder behauptet ist das Ausstellungsverbot nicht an bestimmte Rassen sondern an das erblich bedingte Fehlen oder die Umgestaltung von Körperteilen und Organen für den artgemäßen Gebrauch, also individuelle Merkmale des Hundes gebunden“, erklärt Erfurts Amtstierarzt Dr. Ulrich Kreis. Beispiele für Qualzuchten seien kurzköpfige Hunde mit unzureichenden Atmungsmöglichkeiten, Hunde ohne Fell, Hunde ohne oder mit Stummelschwanz, ohne vollständiges Gebiss, mit Schäden an den Gelenken, ererbten Augenerkrankungen und vieles andere mehr. Betroffene Tiere würden daher ihr ganzes Leben unter Schmerzen, eingeschränkter Beweglichkeit, Stoffwechselstörungen und andere Krankheiten leiden. Ahnungslose Besitzer müssten in der Regel immense Kosten für die Behandlung ihrer Vierbeiner aufbringen.

„Wir müssen leider feststellen, dass die Zuchtverbände in den vergangenen Jahren nur im Ausnahmefall wirklich durchgreifende und erfolgreiche Maßnahmen zur Beseitigung dieser erblichen Probleme  ergriffen und umgesetzt haben. Systematische Untersuchungen und Ausschluss von Merkmalsträgern aus der Zucht blieben aus“, umreißt Dr. Kreis die Situation. Dies habe sich auch nicht wesentlich geändert, seit dem das Ausstellungsverbot 2022 in Kraft getreten sei. Noch viel gravierender sei die Situation  bei Züchtern oder Rassehunden  die nicht den Zuchtverbänden angeschlossen sind. Dies gelte natürlich besonders auch für die vielen unreglementierten Zuchten im Ausland.

Durch das Verbot soll nun der Anreiz, Hunde mit Qualzuchtmerkmalen auszustellen, die dabei gegebenenfalls auch Preise gewinnen, reduziert werden. Gleichzeitig soll verhindert werden, dass diese Hunde von einem Publikum wahrgenommen werden und dadurch die Nachfrage nach ihnen steigt. Von dem Ausstellungsverbot erfasst werden auch Rassehunde aus dem Ausland.

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt hatte bereits im Jahr 2022 mit großem Aufwand unter Mithilfe von tierärztlichen Sachverständigen eine sehr umfangreiche Anordnung an den Veranstalter der Ausstellung erlassen, um sicherzustellen, dass Qualzuchthunde nicht gezeigt werden. Die damalige Anordnung wurde nochmals kritisch überprüft und ist mit erheblichen Vereinfachungen in ähnlicher Form auch 2023 erlassen worden. So erfolgte die Prüfung der im Zuge der Anmeldung online hochgeladenen Dokumente bereits vorab durch den Veranstalter. Das Veterinäramt wird sich auf stichprobenartige Kontrollen beschränken. Es dürfte diesmal also nicht zu den Schlangen vor dem Einlass für Ausstellerhunde und ihre Besitzer wie im vergangenen Jahr kommen.

Darüber hinaus wurde spezialisierte Tierärzte mit entsprechend nachgewiesener Expertise ermöglicht, die für den Ausschluss bestimmter Merkmale erforderlichen Untersuchungen durchzuführen. Das zwingende Fachtierarzterfordernis wurde insoweit aufgehoben. Weiterhin reicht bereits eine Erhebung des Vorberichtes (Anamnese) durch den Tierarzt zum Ausschluss zahlreicher erblicher Erkrankungen aus. Soweit aussagefähig werden tierärztliche Bescheinigungen aus dem Vorjahr anerkannt. Röntgenaufnahmen, die bereits im Rahmen der Zuchttauglichkeitsfeststellungen erhoben wurden, können ebenfalls durch den Tierarzt zur Diagnostik herangezogen werden. Und schließlich können Hunde, bei denen aufgrund ihres jugendlichen Alters ein Merkmal noch nicht hinreichend sicher ausgeschlossen werden kann,  auch ohne Untersuchung an der Ausstellung teilnehmen.

Da bereits bei der Anmeldung zur Ausstellung alle erforderlichen Dokumente und Untersuchungen vorliegen mussten, sind diesmal lediglich stichprobenartige Kontrollen zur Umsetzung der Anforderung durch die Behörde geplant. „Wir sehen in unseren Maßnahmen erneut als einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des im Tierschutzgesetz verankerten Verbots der Qualzucht und die schlimmsten Auswüchse in der Rassehundezucht in den kommenden Jahren einzudämmen“, so Dr. Kreis.