Sanierungsgebiet Innere Oststadt: Teilweise Aufhebung der Genehmigungspflicht

15.02.2024 14:08

Am 2. November 1996 trat die Sanierung im Gebiet Innere Oststadt in Kraft. In den folgenden Jahren wurde das Gebiet sehr erfolgreich entwickelt und die ehemals vorhandenen städtebaulichen Missstände wurden größtenteils beseitigt. Somit konnte für einen Teilbereich dieses Gebietes zum 1. Oktober 2021 die Sanierungssatzung aufgehoben werden (TAS004, Beschlussnr. 1130/20). In den entsprechenden Grundbüchern wurde daraufhin der Sanierungsvermerk gelöscht.

Steuerbegünstigungen gemäß § 7h EStG im verbleibenden Teil weiterhin möglich

Ein Teilbereich der Inneren Oststadt entlang der Stauffenbergallee, der Thälmannstraße sowie der Liebknechtstraße wurde mit der Teilaufhebungssatzung TAS004 bis zum 31. Dezember 2030 als Sanierungsgebiet verlängert. In diesem Bereich wurde mit Beschluss des Stadtrates 1990/22 vom 8. März 2023 die Genehmigungspflicht gemäß § 144 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) aufgehoben. Diese Genehmigungspflicht betrifft hauptsächlich Kaufverträge, Grundschuldbestellungen, die Bestellung von Reallasten, Dienstbarkeiten, Grundstücksteilungen und Baulasten.

Deshalb wurde das Grundbuchamt aufgefordert, für die betroffenen Grundstücke ebenfalls die Sanierungsvermerke zu löschen. Dies bedeutet jedoch nicht die Aufhebung der Genehmigungspflicht gemäß § 144 Abs. 1 BauGB. Die Errichtung, der Abbruch und die Änderung baulicher Anlagen, Nutzungsänderungen sowie der Abschluss von befristeten Mietverträgen, die auf länger als ein Jahr abgeschlossen wurden, bedürfen weiterhin der Zustimmung der Stadt Erfurt. Im Gegenzug können im verbliebenen Sanierungsgebiet weiterhin für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, für die mit der Stadt eine Modernisierungsvereinbarung abgeschlossen wurde, die erhöhten Steuerbegünstigungen gemäß §§ 7h, 10f bzw. 11a EStG in Anspruch genommen werden.

Informationen hierzu erteilt das Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Abteilung Stadterneuerung.