Stadt beauftragt Rechtsanwaltsgesellschaft mit weiterer Untersuchung zum Theater

23.02.2024 13:20

Ausgehend von der Compliance-Untersuchung am Theater Erfurt hat der Stadtrat beschlossen, dass neben der fortlaufenden Überprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt eine weitere externe Untersuchung zum Umgang mit der Thematik seitens der Stadtverwaltung, der zuständigen Gremien sowie der maßgeblichen Organe des Eigenbetriebs erfolgen soll.

Auch die Zukunftsfähigkeit des Theaters soll konkret unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten einschließlich der Compliance-Strukturen untersucht werden. Ferner wird eine arbeitsrechtliche Bewertung von gewonnenen Erkenntnissen beauftragt sowie die Erarbeitung eines Aufhebungsvertrages mit dem Generalintendanten.

Hierfür wurde am 23. Februar 2024 die Rechtsanwaltsgesellschaft PricewaterhouseCoopers Legal (PwC) beauftragt, die über eine weitreichende rechtliche Expertise zu Fragen der öffentlichen Hand und zu den für die Stadt Erfurt relevanten Rechtsgebieten vorweisen kann.

Ein Zwischenbericht durch PwC Legal soll dem zuständigen Ausschuss bis Ende April 2024 vorgelegt werden. „Ich erhoffe mir vor allem Aufschluss über bessere Steuerungsmöglichkeiten des Eigenbetriebs Theater, der als Sondervermögen der Landeshauptstadt Erfurt und auf Basis der Thüringer Eigenbetriebsverordnung mit großer Autonomie arbeitet. Offensichtlich ist es so, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Controllinginstrumente nicht ausreichen, den Werkausschuss umfassend in die Lage zu versetzen, den Betrieb zu steuern. Ich habe vorgeschlagen, über Instrumente wie regelmäßige Evaluationen nachzudenken“, so Kulturdezernent Dr. Tobias J. Knoblich.

Zum gesetzlichen Rahmen: Gemäß § 76 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) gilt: Für Unternehmen der Gemeinde ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die nach kaufmännischen Grundsätzen als Sondervermögen verwaltet werden, bestellt der Gemeinderat eine Werkleitung und einen Werkausschuss. Die Werkleitung erledigt in eigener Zuständigkeit die laufenden Angelegenheiten, die den Eigenbetrieb betreffen. Sie vertritt die Gemeinde in den Angelegenheiten des Eigenbetriebs nach außen. Im Übrigen beschließt über die Angelegenheiten des Eigenbetriebs der Werkausschuss.