Geplantes Nachtfahrverbot für Mähroboter
Zahlreiche Hinweise deuten darauf hin, dass Mähroboter vor allem nachtaktive Tiere verletzen oder töten. Besonders betroffen ist der Igel: Anstatt zu fliehen, verharrt er bei Gefahr und wird dadurch von den Mährobotern überrollt. Die rotierenden Messer verursachen dabei oft tödliche Verletzungen. Neben Igeln sind auch Spitzmäuse, Amphibien und Reptilien gefährdet – viele dieser Arten sind nachtaktiv und halten sich bevorzugt in Gärten und Grünanlagen auf.
„Gerade Igel sind stark bedroht. Sie finden in städtischen Grünflächen zunehmend Rückzugsräume, da im Umland durch intensive Landwirtschaft Lebensraum verloren geht“, erklärt Jörg Lummitsch, Leiter des Umwelt- und Naturschutzamts der Stadt Erfurt. Die Untere Naturschutzbehörde erarbeitet daher aktuell eine Allgemeinverfügung zum Verbot des nächtlichen Betriebs von Mährobotern. Der Naturschutzbeirat der Stadt wurde bereits informiert und begrüßt diese Initiative.
„Das Nachtfahrtverbot ermöglicht auf einfache Weise eine wesentliche Verbesserung des Igelschutzes und des Schutzes anderer Arten und bedeutet eine vergleichsweise geringe Beeinträchtigung des Einsatzes dieser Geräte“, erklärt Jörg Lummitsch das Vorgehen. „Die bisherigen Geräte berücksichtigen den Artenschutz nur zu einem geringen Teil. Wir setzen zudem auf Sensibilisierung und Aufklärung – viele Bürgerinnen und Bürger sind sich der Gefahren für Wildtiere durch Mähroboter nicht bewusst.“, so Lummitsch weiter.
Ausnahmen vom Verbot sollen in bestimmten, begründeten Fällen möglich bleiben und können beim Umwelt- und Naturschutzamt beantragt werden.
Ein Vorbild findet sich in Leipzig, wo eine ähnliche Regelung bereits eingeführt wurde. Die dortige Behörde dokumentierte konkrete Fälle verletzter Tiere. Auch wenn genaue Zahlen für Erfurt noch fehlen, geht man von einer hohen Dunkelziffer aus, da verletzte Tiere sich oft zurückziehen und nicht aufgefunden werden. Im Egapark Erfurt konnte bereits eine freiwillige Lösung gefunden werden: Dort wird auf den Robotereinsatz in den sensiblen Stunden verzichtet. „Solche Einigungen sind wünschenswert, aber nicht überall realistisch – deshalb braucht es eine rechtlich verbindliche Regelung“, betont Lummitsch.