Neue Regelung: Direktversand für Ausweisdokumente möglich
Persönliche Übergabe mit Identifikation notwendig

Mit der Option Direktversand kann man sich zukünftig sein Ausweisdokument an der Wohnungstür persönlich übergeben lassen. Voraussetzung dafür ist, dass man den Ausweisantrag innerhalb Deutschlands bei der Behörde seines Hauptwohnsitzes stellt, persönlich zu Hause ist und sich mit einem gültigen Dokument identifizieren kann. Der Direktversand-Service kostet 15,00 Euro zusätzlich zur Ausweisgebühr.
Die Sendung wird ausschließlich persönlich übergeben. Da der alte Reisepass oder Personalausweis bei der Beantragung des neuen Ausweisdokuments ungültig gemacht wird, ist für die Identifizierung gegenüber dem Postzustelldienst ein zweites gültiges Identitätsdokument (Reisepass oder Personalausweis; Führerschein zählt nicht) erforderlich.
Der Zustell-Dienstleister Deutsche Post AG wird per E-Mail eine Information zum voraussichtlichen Zustelltag senden. Sollte man zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause sein, wird die Sendung mit dem Ausweisdokument sieben Werktage in der Postfiliale zur Abholung aufbewahrt. Danach wird sie an die Behörde weitergeleitet, wo sie bis zur Abholung verbleibt.
Bei Personalausweisen/eID-Karten für Unionsbürger ist die Option Direktversand nach dem 16. Geburtstag möglich. Reisepässe können ab dem 18. Geburtstag mit der Option Direktversand beantragt werden. Für Kinder ist ein Direktversand des Ausweisdokuments nicht möglich. Eltern müssen die Ausweisdokumente für ihre Kinder weiterhin in der Behörde abholen. Für Reisepässe, die im Express-Bestellverfahren beantragt werden, ist ein Direktversand ebenfalls nicht möglich.
Die neue Regelung wurde zum 1. Mai 2025 wirksam und basiert auf dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen, das am 3. Dezember 2020 beschlossen wurde. Eine weitere Neuerung darin ist, dass die Pass- und Personalausweisbehörde seit 1. Mai 2025 nur noch digital erstellte Lichtbilder verarbeiten darf.