Nachtragshaushalt für Erfurt genehmigt
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan 2018 der Landeshauptstadt Erfurt wurden mit Schreiben des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 11.01.2018 ohne Auflagen und Bedingungen genehmigt. Der Erfurter Stadtrat hatte diese mit DS 2040/17 am 15.11.17 beschlossen.