Fördermittel für Projekte, Maßnahmen und Initiativen im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung: Anträge sind bis 31. März einzureichen
Vorbehaltlich der Bestätigung des städtischen Haushaltes für das Jahr 2017, weist die Stabsstelle Nachhaltigkeitsmanagement im Dezernat Wirtschaft und Umwelt darauf hin, dass Fördermittel für Projekte, Maßnahmen und Initiativen im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung und der Lokalen Agenda 21, auf Basis der Förderrichtlinie bis 31. März des jeweiligen Jahres, beantragt werden können. Insbesondere sollen dies Aktionen, Veranstaltungen und Aktivitäten sein, die der Verbreitung des Agenda-21-Gedankens und einer Bildung für nachhaltige Entwicklung förderlich, für alle Bürger zugänglich und vorwiegend von öffentlichem Interesse sind.