Antrag auf Zulassung des Bürgerbegehrens in Marbach widerspricht Bauplanungsrecht
Der Antrag auf Zulassung des Bürgerbegehrens ging am Montag, den 27. Juni 2016 in der Stadtverwaltung ein. Die Prüfung auf rechtliche Zulässigkeit ergab, dass der Antrag förmlich abzulehnen war.