Wartehäuschen darf stehenbleiben
Das Wartehäuschen in der Windthorststraße kann so stehenbleiben, wie es im vergangenen Jahr errichtet wurde. Das Oberverwaltungsgericht in Weimar hat mit Beschluss vom 15. Juli die Beschwerde der Antragsteller zurückgewiesen. Der Beschluss ist unanfechtbar.