Änderung der Abfallgebührenstruktur ab 2022 geplant
Die Gebühr für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushaltungen setzt sich aus einer Grund-, einer Biotonnen- und einer Leistungsgebühr (Behältergebühr) zusammen. Derzeit wird die Grund- und die Biotonnengebühr anhand der Anzahl der Personen bemessen, die auf dem jeweiligen Grundstück mit Wohnsitz gemeldet sind. Ab 2022 soll die Grundgebühr nach der Anzahl der privaten Nutzungseinheiten auf dem Grundstück bemessen werden.