Volkshochschule Erfurt bietet Kurse im Rahmen der Bildungsfreistellung
Beschäftigte in Thüringen haben einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von Ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Der Arbeitnehmer muss den Anspruch auf Bildungsfreistellung mindestens acht Wochen vor Beginn der Bildungsveranstaltung schriftlich geltend machen.