Gewerbesteuervorauszahlungsbescheide, Hundesteuer- und Zweitwohnungssteuerbescheide 2017
In der Sitzung vom 21. September 2016 hat der Stadtrat die „Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Landeshauptstadt Erfurt“ beschlossen. Für die Gewerbesteuer ist der Hebesatz analog dem Vorjahr wie folgt festgesetzt: Gewerbesteuer Hebesatz 470 v. H.