Ergänzungssatzung ERG 002 Gispersleben-Viti, Kühnhäuser Straße
Durch diese Satzung werden einzelne Außenbereichsflächen im Gebiet Gispersleben-Viti in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen.
Durch diese Satzung werden einzelne Außenbereichsflächen im Gebiet Gispersleben-Viti in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen.
Im Gebiet "Brühl (BRV 468) liegen städtebauliche Missstände vor. Dieses Gebiet soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert und umgestaltet werden. Dies zu sichern ist Grundlage dieser Satzung.
Die Landeshauptstadt Erfurt erhebt zur Deckung ihres Aufwandes für die Anschaffung, Herstellung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und als Gegenleistung für die durch die Erschließung erwachsenden besonderen Vorteile einen Ausbaubeitrag. Für selbstständig benutzbare Abschnitte einer öffentlichen Einrichtung kann der Aufwand getrennt ermittelt und abgerechnet werden (Abschnittsbildung). Dies erfolgte mit vorliegender Regelung.
Die Förderrichtlinie regelt die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung von Maßnahmen des Umwelt- und Naturschutzes in Zuständigkeit des Umwelt- und Naturschutzamtes.
Die Abteilung Statistik und Wahlen des Hauptamtes erstellt und veröffentlicht regelmäßig Kommunalstatistische Hefte zu wiederkehrenden Themenbereichen.
Ausstellungskatalog und Begleitbuch des Stadtarchivs Erfurt (unter Mitwirkung des Stadtmuseums Erfurt)
Die Satzung regelt die Gestaltung von Vorgärten in überwiegend gründerzeitlich geprägten Gebieten und Wohnbaugebieten der 1920er und 1930er Jahre in der Landeshauptstadt Erfurt.
Als öffentliche Einrichtung betreibt die Landeshauptstadt Erfurt Wochenmärkte, z. B. am Domplatz, dem Moskauer Platz und am Roten Berg. Diese Satzung regelt u. a. die Marktzeiten, die Angebote auf dem Wochenmarkt, die Standplätze, die Marktaufsicht und das Verfahren zur Bekanntmachung der Auswahl der Bewerber um die Standplätze auf dem Markt.
Die Satzung enthält Regeln über die Aufgaben, Träger und Fachbereiche der öffentliche Einrichtung "Volkshochschule Erfurt".
Für die Benutzung von Standplätzen auf Wochenmärkten der Landeshauptstadt Erfurt werden Gebühren auf Grundlage dieser Satzung erhoben.