Frühe Hilfen – Allgemeine Informationen
In diesem Faltblatt erhalten junge Eltern wichtige Informationen zum Angebot der Frühen Hilfen in Erfurt.
In diesem Faltblatt erhalten junge Eltern wichtige Informationen zum Angebot der Frühen Hilfen in Erfurt.
Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt erlässt gemäß der §§ 35 und 41 ThürVwVfG vom 1.12.2014 (GVBl. S. 685), i. V. m. den §§ 13,14 und 41 ThürSchulG vom 30.4.2003 (GVBl. S. 238), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 31.1.2013 (GVBl. S.22) sowie der im Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt am 13.2.2014 beschlossenen Fortschreibung des Schulnetzplanes der Landeshauptstadt Erfurt für die Schuljahre 2014/15 bis 2018/19 (Beschluss zur DS 2183/13; veröffentlicht und wirksam bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 5 vom 22.3.2014) i. V. m. mit der am 21.10.2015 beschlossenen Änderung zum Schulnetzplan (Beschluss zur DS 1592/15; veröffentlicht und wirksam bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 18 vom 30.10.2015) folgende Allgemeinverfügung:
Das vorliegende Leitbild versteht sich als ein erstes, aber wichtiges Zwischenergebnis auf dem Weg zu einem kind- und jugendgerechten Erfurt 2020. Das Leitbild wurde am 24.09.2015 vom Jugendhilfeausschuss beschlossen.
Nach dem Ende der Grundschule steht der Wechsel in eine weiterführende Schule an, in dessen Vorbereitung sich die unterschiedlichsten Fragen stellen. Die Broschüre gibt Eltern wichtige Informationen zu den weiterführenden Schulen und den entsprechenden Schulabschlüssen.
In diesem Faltblatt erhalten Eltern, deren Kinder gerne an einer (Groß-)Veranstaltung teilnehmen möchten, wichtige Informationen und Tipps zur Thematik Kinder- und Jugendschutz.
Umfassende Hinweise für Veranstalter zur Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzgesetzes (JuSchG)
In diesem Faltblatt erhalten Sie wichtige Informationen zur Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzgesetzes (JuSchG) in Internetcafés.
In diesem Faltblatt erhalten Sie wichtige Informationen, Ratschläge sowie Kontaktadressen, wenn das Schreien des Kindes zur Belastung wird.
Die Satzung der Landeshauptstadt Erfurt über die Erhebung von Elternbeiträgen und Verpflegungsgebühren in kommunalen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (KitaSEF) wurde aufgehoben.
Die Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Erfurt und Kindertagespflege (KitaBenSEF) wurde am 05.11.2014 vom Stadtrat beschlossen.