Amtsblatt Nr. 23 vom 18.12.2024
Oberbürgermeister Andreas Horn blickt zurück, voraus und sagt Danke: „Das Jahr 2025 wird viel für uns bereithalten.“
Oberbürgermeister Andreas Horn blickt zurück, voraus und sagt Danke: „Das Jahr 2025 wird viel für uns bereithalten.“
Diese ordnungsbehördliche Verordnung gilt für das gesamte Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt. Ziel ist es in der Landeshauptstadt die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrecht zu erhalten.
Die Landeshauptstadt Erfurt ist öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger. Sie führt die Entsorgung in ihrem Gebiet auf der Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschaftsgesetz und nach Maßgabe dieser Satzung als öffentliche Einrichtung durch. Im Rahmen der ihr obliegenden Aufgaben fördert sie die nachhaltige Ressourceneffizienz in der Abfallwirtschaft zur Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes.