Veröffentlichungen
Aktuelle Veröffentlichungen
Eigenbetriebssatzung der Landeshauptstadt Erfurt für den Erfurter Sportbetrieb (ESB)
Der Erfurter Sportbetrieb (ESB) der Landeshauptstadt Erfurt wird als Unternehmen der Stadt Erfurt ohne eigene Rechtspersönlichkeit nach kaufmännischen Grundsätzen als Sondervermögen verwaltet (Eigenbetrieb).
Tarifordnung für die Benutzung städtischer Sportanlagen (Sportanlagentarifordnung - SportanlTarifO)
Für die Benutzung städtischer Sportanlagen erhebt die Landeshauptstadt Erfurt ein Entgelt nach dieser Regelung. Die Entgeltpflicht entsteht mit dem Erhalt der Erlaubnis zur Benutzung der städtischen Sportanlage.
1. Nachtragshaushaltssatzung der Landeshauptstadt Erfurt für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung kann die Haushaltssatzung nur bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung geändert werden.
Amtsblatt Nr. 11 vom 26.06.2020
Werkausschuss gibt grünes Licht für die Sanierung: „Kartoffelhalle“ soll modernes Eissportzentrum werden
Richtlinie über die Zulassung von Werbeflächen in den Sportstätten des Erfurter Sportbetriebes, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Erfurt vom 16. Dezember 2016
Um eine einheitliche Verfahrensweise zur Werbung in den ESB-Sportstätten zu gewährleisten, wurde durch den Erfurter Sportbetrieb die "Richtlinie über die Zulassung von Werbeflächen in den Sportstätten des Erfurter Sportbetriebes, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Erfurt" (Werberichtlinie) erarbeitet. Mit Inkrafttreten der Richtlinie zum 01.01.2017 ist der Erfurter Sportbetrieb für die Umsetzung verantwortlich. Anträge auf Sportstättenwerbung richten Sie daher an den Erfurter Sportbetrieb.
Bildung in Erfurt 2014 – 2. Erfurter Bildungsbericht
Der zweite Erfurter Bildungsbericht fügt sich in das Berichtssystem der Landeshauptstadt ein und gibt einen Überblick über den Stand der Bildung im kommunalstrukturellen Kontext.