Amtsblatt Nr. 23 vom 18.12.2024
Oberbürgermeister Andreas Horn blickt zurück, voraus und sagt Danke: „Das Jahr 2025 wird viel für uns bereithalten.“
Oberbürgermeister Andreas Horn blickt zurück, voraus und sagt Danke: „Das Jahr 2025 wird viel für uns bereithalten.“
Die Stadtverwaltung Erfurt legt ihren 30. Beteiligungsbericht vor. Mit der Offenlegung der wirtschaftlichen Aktivitäten der Unternehmen erfüllt die Gesellschafterin Landeshauptstadt Erfurt die Informationsbedürfnisse des Stadtrates, der Verwaltung und der interessierten Öffentlichkeit.
Für die Benutzung der von der Landeshauptstadt Erfurt verwalteten Friedhöfe und ihrer Einrichtungen, für die Benutzung des städtischen Krematoriums und der damit verbundenen Leistungen im Rahmen der Friedhofssatzung werden Benutzungsgebühren, Bestattungsgebühren und Verwaltungsgebühren nach Maßgabe dieser Gebührensatzung erhoben. Regelungen für die Benutzung des Friedhofs enthält die Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Erfurt.
Die Hauptsatzung ist das grundlegende Regelwerk der Stadt.
Für öffentliche Leistungen, die auf Veranlassung oder überwiegend im Interesse Einzelner vorzunehmen sind, werden aufgrund dieser Verwaltungskostensatzung Verwaltungsgebühren erhoben.