Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Landeshauptstadt Erfurt
Auf Grundlage dieser Satzung (Hebesatz-Satzung) werden Grundsteuern und Gewerbesteuer nach festgelegten Hebesätzen erhoben.
Auf Grundlage dieser Satzung (Hebesatz-Satzung) werden Grundsteuern und Gewerbesteuer nach festgelegten Hebesätzen erhoben.
Die Landeshauptstadt Erfurt erhebt für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abfallentsorgung und für die Nutzung der dafür erforderlichen Einrichtungen Benutzungsgebühren auf Grund der Abfallgebührensatzung.
Diese Tarifordnung regelt die Entgelte für die Benutzung der Internate für Auszubildende sowie für das Internat des Spezialschulteiles am Albert-Schweitzer-Gymnasium in der Landeshauptstadt Erfurt.
Für erlaubnisbedürftige Sondernutzungen an den öffentlichen Straßen im Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt werden Gebühren nach Maßgabe des Gebührenverzeichnisses erhoben. Sondernutzungsgebühren werden auch dann erhoben, wenn eine erlaubnispflichtige Sondernutzung ohne förmliche Erlaubnis ausgeübt wird.
Diese Satzung regelt die Sondernutzungen auf und an allen Gemeindestraßen der Landeshauptstadt Erfurt innerhalb und außerhalb der geschlossenen Ortslage, außerdem auf und an den Ortsdurchfahrten der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. Gebühren für die Sondernutzung werden auf der Grundlage der Sondernutzungsgebührensatzung der Landeshauptstadt Erfurt erhoben.
Grünanlagen sind die von der Landeshauptstadt Erfurt im Stadtgebiet angelegten und unterhaltenen Grünflächen (z. B. Parkanlagen, Spielanlagen, Bolzplätze, Rollsportanlagen, Straßenbegleitgrün, Brunnenanlagen). Die Grünanlagen dienen als Ruhezonen der Erholung und Entspannung und zum Teil (z.B. Kinderspielplätze und Bolzplätze) der aktiven Freizeitgestaltung. Jedermann hat das Recht, die Grünanlagen unentgeltlich nach Maßgabe der Grünanlagensatzung zu benutzen. Für Sondernutzungen werden Gebühren nach Maßgabe der Grünanlagengebührensatzung erhoben.
Die Landeshauptstadt Erfurt erhebt für die besondere Benutzung (Sondernutzung) der Grünanlagen im Sinne der Satzung über die Benutzung der Grünanlagen der Landeshauptstadt Erfurt (Grünanlagensatzung) Gebühren nach Maßgabe der Grünanlagengebührensatzung.
Die Geschäftsordnung für den Stadtrat und seiner Ausschüsse regelt die grundsätzlichen Fragen zum Geschäftsgang des Stadtrates und der Ausschüsse (z. B. Form und Frist der Einladungen, Definitionen von Drucksachen-Arten, Antragsrechte, Mindestinhalte von Niederschriften und Zuständigkeiten der Ausschüsse).
Oberbürgermeister Andreas Horn blickt zurück, voraus und sagt Danke: „Das Jahr 2025 wird viel für uns bereithalten.“
Für die Benutzung der von der Landeshauptstadt Erfurt verwalteten Friedhöfe und ihrer Einrichtungen, für die Benutzung des städtischen Krematoriums und der damit verbundenen Leistungen im Rahmen der Friedhofssatzung werden Benutzungsgebühren, Bestattungsgebühren und Verwaltungsgebühren nach Maßgabe dieser Gebührensatzung erhoben. Regelungen für die Benutzung des Friedhofs enthält die Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Erfurt.