Veröffentlichungen
Aktuelle Veröffentlichungen
Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Verleihung der Umweltpreise an Kinder und Jugendliche der Landeshauptstadt Erfurt
Die Satzung über die Verleihung der Umweltpreise an Kinder und Jugendliche der Landeshauptstadt Erfurt wurde mit dieser Satzung aufgehoben. An ihre Stelle tritt die Satzung über den Zukunftspreis der Landeshauptstadt Erfurt.
Bericht der FH Erfurt zum Klimaschutzkonzept - Teil Verkehr und Mobilität
Erarbeitung der Grundlagen im Bereich Verkehr und Mobilität durch die FH Erfurt. Aufführung der Ergebnisse und Prognosen für 2020.
Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil "Geraaue Gispersleben"
In den Gemarkungen Gispersleben-Viti und Gispersleben-Kiliani werden Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Ziel ist es u. a. die Talaue der Gera als einen repräsentativen Landschaftsausschnitt des Naturraumes "Gera-Unstrut-Niederung" zu schützen, zu erhalten und zu entwickeln sowie die biologische Funktionsfähigkeit des Fließgewässers zu sichern und zu fördern.
Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil "Geraaue Kühnhausen"
In den Gemarkungen Gispersleben-Viti, Gispersleben-Kiliani und Kühnhausen werden Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Ziel ist es das Landschaftsbild der Aue im gewässernahen Bereich zu wahren.
Verordnung über die geschützten Landschaftsbestandteile "Die Heubachbüsche", "Der Queren", "Gehölze am Heubacher See" in der Gemarkung Töttelstädt
In der Gemarkung Töttelstädt werden Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Die unter Schutz gestellten Flächen tragen die Bezeichnungen "Die Heubachbüsche", "Der Queren" und "Gehölze am Heubacher See". Ziel ist es das Biotopverbundsysteme zu erhalten und die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes sicherzustellen.
Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil "Am Entenpfuhl" in der Gemarkung Stotternheim
In der Gemarkung Stotternheim werden Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Ziel ist es das Biotopverbundsysteme zu erhalten und zu entwickeln.
Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil "Am kleinen roten Berge" in der Gemarkung Schwerborn
In der Gemarkung Schwerborn werden Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Zweck der Festsetzung als geschützter Landschaftsbestandteil ist es u. a., den Labkraut - Eichen - Hainbuchenwald als stark bedrohten Waldtyp zu erhalten und ein Biotop mit lokaler Bedeutung für den Artenschutz besonders für Bodenbrüter und Greifvögel zu schützen.