Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil "Am Entenpfuhl" in der Gemarkung Stotternheim

27.10.2006 00:00

In der Gemarkung Stotternheim werden Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Ziel ist es das Biotopverbundsysteme zu erhalten und zu entwickeln.

Hinweis:

Entscheidung des Oberbürgermeisters: 249/2006
Bekanntmachung: 27.10.2006