Gebührensatzung der Stadt- und Regionalbibliothek Erfurt (BibGebSEF)
Die Satzung regelt die Erhebung von Gebühren und Auslagen für die Benutzung der Stadt- und Regionalbibliothek und die Möglichkeiten der Ermäßigung der Gebühren.
Die Satzung regelt die Erhebung von Gebühren und Auslagen für die Benutzung der Stadt- und Regionalbibliothek und die Möglichkeiten der Ermäßigung der Gebühren.
Die Landeshauptstadt Erfurt erhebt zur Deckung ihres Aufwandes für die Anschaffung, Herstellung, Erweiterung, Verbesserung (ohne laufende Unterhaltung und Instandsetzung) und Erneuerung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (öffentliche Einrichtungen) und als Gegenleistung für die den Beitragspflichtigen der erschlossenen Grundstücke erwachsenden besonderen Vorteile einen Ausbaubeitrag nach Maßgabe dieser Satzung.
Für die Benutzung der von der Landeshauptstadt Erfurt verwalteten Friedhöfe und ihrer Einrichtungen, für die Benutzung des städtischen Krematoriums und der damit verbundenen Leistungen im Rahmen der Friedhofssatzung werden Benutzungsgebühren, Bestattungsgebühren und Verwaltungsgebühren nach Maßgabe dieser Gebührensatzung erhoben. Regelungen für die Benutzung des Friedhofs enthält die Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Erfurt.
Gedanken zum Jahreswechsel von Oberbürgermeister Andreas Bausewein, Rückschau und Ausblick
Verkehrssicherheit zwingt zu Baumfällungen. Rußrindenkrankheit soll im Labor bestätigt werden.
Papierkörbe werden bedarfsgerechter geleert. Neue Regelung bringt mehr Flexibilität und Sauberkeit.
Die Volkshochschule Erfurt (VHS), erhebt für die von ihr erbrachten Leistungen für die Einzelveranstaltung oder den Kurs (Unterricht) Gebühren nach dieser Satzung.
Die Schülerakademie/Malschule der Landeshauptstadt Erfurt erhebt für die von ihr erbrachten Leistungen für Einzelveranstaltungen oder den Unterricht Gebühren nach dieser Satzung. Für Einzelvorträge oder Sonderveranstaltungen werden Gebühren unter Beachtung der entstehenden Kosten erhoben.
Für vereinbarte Leistungen der Landeshauptstadt Erfurt in fiskalischer Art sind Preise zuzüglich Auslagen auf Grund der Regelung zu erheben.