Veröffentlichungen
Aktuelle Veröffentlichungen
Jugendhilfeplanung: Entwurf der Bedarfsplanung Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege 2024 bis 2025
Der vom Jugendhilfeausschuss am 18.01.2024 beschlossene Entwurf der „Bedarfsplanung Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege für den Zeitraum vom 1. August 2024 bis 31. Juli 2025“ liegt bis zum 02.02.2024 öffentlich aus. Das Planungsdokument kann online eingesehen werden. Bis zum 02.02.2024 besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen bzw. Änderungsanträge zum ausgelegten Entwurf schriftlich an die Stadtverwaltung Erfurt, Jugendamt, 99111 Erfurt oder per E-Mail an jugendhilfeplanung@erfurt.de zu richten (Stichwort: Kita-Bedarfsplanung 2024 bis 2025).
Förderrichtlinien der Landeshauptstadt Erfurt zur Erfüllung sozialer Aufgaben (FRL Soziales EF)
Die Landeshauptstadt Erfurt fördert nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Projekte von Trägern der Freien Wohlfahrtspflege, Vereinen und Verbänden, Selbsthilfegruppen und sonstiger Institutionen (Träger), die ihren Sitz in der Landeshauptstadt Erfurt haben und Aufgaben im Bereich Soziales in der Stadt Erfurt wahrnehmen
Hortgebühren
In diesem Faltblatt erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur Thematik Hortbetreuung in Erfurt.
Entgeltordnung der Landeshauptstadt Erfurt zur Erhebung von Betreuungsentgelten und Verpflegungsentgelten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (KitaEO)
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt hat in seiner Sitzung am 20.12.2017 die Entgeltordnung der Landeshauptstadt Erfurt über die Erhebung von Elternentgelten sowie die Verpflegungsentgelten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege beschlossen.
Jugendhilfeplanung: Bedarfsplanung Kindertageseinrichtungen/ Kindertagespflege 2024 bis 2025
Im Bedarfsplan Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege werden die Einrichtungen und Betreuungsplätze in der Landeshauptstadt Erfurt für den Zeitraum 1. August 2024 bis 31. Juli 2025 ausgewiesen, die zur Erfüllung des Anspruchs auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt nach § 2 ThürKigaG (Thüringer Kindergartengesetz – ThürKigaG) erforderlich sind. Der Bedarfsplan wurde am 15.05.2024 vom Stadtrat beschlossen (Beschluss Nr.: 0292/24).