Amtsblatt Nr. 3 vom 16.02.2018
Start frei für die Schulsanierung. Die Stadt Erfurt wird in zehn Jahren rund 450 Millionen Euro investieren.
Start frei für die Schulsanierung. Die Stadt Erfurt wird in zehn Jahren rund 450 Millionen Euro investieren.
Straßenbahngipfel in Erfurt. Thüringer Kommunen schließen sich zusammen.
Im Bedarfsplan Tageseinrichtungen für Kinder/ Tagespflege werden die Einrichtungen und Betreuungsplätze in der Landeshauptstadt Erfurt für den Zeitraum 1. August 2017 bis 31.Juli 2019 ausgewiesen, die zur Erfüllung des Anspruchs auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt nach §2 ThürKitaG (Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz) erforderlich sind. Der Bedarfsplan wurde am 15.06.2017 vom Stadtrat beschlossen (Beschluss Nr.: 0728/17)
Dieser Flyer umfasst neben den Informationen zu den verschiedenen Aufgaben, Rechten und Pflichten von Amtsvormündern auch die Kontaktdaten der Mitarbeiter.
Der vom Unterausschuss des Jugendhilfeausschusses erarbeitete Entwurf des Kinder- und Jugendförderplanes der Landeshauptstadt Erfurt 2017 bis 2021 liegt bis zum 19.08.2016 öffentlich aus.
Der Freizeittreff Kerspleben ist eine Einrichtung des Jugendamtes der Stadtverwaltung Erfurt. Er bietet als Lern- oder Rückzugsort bzw. Treffpunkt für Freunde, verschiedene Aktivitäten und Angebote für eine vielfältige sowie sinnvolle Freizeitgestaltung.
Information zur Bedarfsplanung Tageseinrichtungen für Kinder/Tagespflege für den Zeitraum vom 01.08.2015 bis zum 31.07.2017
Einen Überblick über 18 Spielplätze innerhalb des Stadtgebietes von Erfurt, die im Zeitraum zwischen 2003 und 2010 saniert bzw. neugestaltet wurden, gibt die Broschüre 'SpielRäume erleben'. Eltern, Kinder und Jugendliche lädt sie als Wegweiser zu einem besonderen Stadtrundgang ein.
Für die Benutzung der Horte an Grundschulen der Landeshauptstadt Erfurt (Schulhorte) werden Benutzungsgebühren erhoben. Diese Satzung regelt die Ermittlung der Gebührenhöhe, die Möglichkeiten der Ermäßigung der Gebühren bzw. Befreiung von den Gebühren.
Die Horte an den Grundschulen (Schulhorte) der Landeshauptstadt Erfurt werden als öffentliche Einrichtung betrieben. Die Satzung regelt die Öffnungszeiten, das An-, Ab- und Ummeldeverfahren und die personenbezogenen Daten, die von den Kindern und Eltern, deren Kinder den Schulhort besuchen, erfasst werden dürfen.