Elterliche Sorge

Information zu der Leistung

Beratung von Eltern, die bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet sind, zum Sorgerecht, Beurkundung der Sorgeerklärungen, Erteilung von Bescheinigungen über die Nichtabgabe von Sorgeerklärungen

Benötigte Unterlagen

  • gültiger Personalausweis bzw. Pass
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung

Kosten

keine

Zuständige Stelle