Betreutes Wohnen

Information zu der Leistung

Betreutes Wohnen ist eine stationäre Form der Hilfe zur Erziehung. Aufgenommen werden besonders Jugendliche und junge Volljährige, die aus unterschiedlichsten Gründen nicht mehr in der eigenen Familie leben können.

Benötigte Unterlagen

Antrag der Personensorgeberechtigten ist erforderlich. Zur Antragstellung auf Gewährung von Erziehungshilfen ist bei Alleinerziehenden die Negativbescheinigung mitzubringen, ggf. persönliche Dokumente/Unterlagen

Kosten

Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben. Allerdings werden das Kind/der Jugendliche und dessen Eltern in Abhängigkeit ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse zu den Kosten der Maßnahme herangezogen.

Zuständige Stelle