Ehrenamtsbeirat Erfurt
Seit dem Jahr 2004 gewährt die Thüringer Ehrenamtsstiftung aus ihren Erträgen - den Zuweisungen Dritter - vor allem des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit und aus Zustiftungen nach Maßgabe bestimmter Vergabegrundsätze Zuwendungen zum Zwecke der Förderung gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeit in Thüringen.
Diese Zuwendungen, die dankenswerter Weise jährlich an die Landkreise und kreisfreien Städte ausgereicht werden, sollen insbesondere gewährt werden für
- Maßnahmen, die dazu dienen, Menschen für das Ehrenamt zu gewinnen und zu motivieren, bei der Ausübung des Ehrenamtes zu unterstützen und diese dauerhaft zu sichern sowie neue Formen des Ehrenamtes zu fördern,
- die Durchführung von Veranstaltungen, auf denen Personen oder Personengruppen, die ehrenamtliche Tätigkeiten verrichten, öffentlich ausgezeichnet werden,
- Würdigungen ehrenamtlich Tätiger, z. B. durch Ehrungen und Preise,
- Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung von ehrenamtlicher Tätigkeit,
- Aus-, Fort- und Weiterbildungen, die der ehrenamtlichen Tätigkeit von Nutzen sind,
- die Förderung der Entwicklung und Betreuung von Vernetzungsprojekten von Trägern gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeit,
- die Förderung von Modellprojekten.
Der Stadtrat beschloss am 23. November 2011 unter anderem, dass ein Erfurter Ehrenamtsbeirat berufen werden soll, der sich aus Vertretern der großen lokalen Dachorganisationen der verschiedensten Ressorts gesellschaftlichen Lebens zusammen setzt. Die Hauptaufgabe des Ehrenamtsbeirates wird u. a. sein, dem Oberbürgermeister einen Vorschlag zu unterbreiten, wie die jährlichen Zuwendungen der Thüringer Ehrenamtsstiftung an die Stadt Erfurt vergeben werden sollen.
Am 30. Januar 2012 hat der damalige Oberbürgermeister Andreas Bausewein den ersten Erfurter Ehrenamtsbeirat berufen.
Der Ehrenamtsbeirat für den Zeitraum von 2024 bis 2029 wurde am 20. August 2024 von Oberbürgermeister Andreas Horn berufen.