1300 – 1314 | Beginn des 14. Jahrhunderts

Der thüringische Dreistädtebund mit Mühlhausen und Nordhausen wird begründet und die Vorherrschaft der Gefrunden, der patrizischen Oberschicht, im Rat gebrochen. 1306 lässt der Rat das Gewohnheitsrecht der Stadt schriftlich niederlegen.

Inhaltsverzeichnis

Beginn des 14. Jahrhunderts

1304

16. März: König Albrecht I. bestätigt der Stadt Erfurt alle, besonders aber die von König Rudolf erteilten Privilegien und Rechte.

1304/1306

Bildung des Thüringer Dreistädtebundes von Erfurt, Mühlhausen und Nordhausen. Die gegenseitige Städtehilfe erweist sich für fast 180 Jahre beim Schutz der Handelsstraßen und des Landfriedens, bei der Sicherung und Erweiterung der Autonomie und Selbstverwaltung überaus wirksam. Im Jahr 1469 wird der Vertrag zum letzten Mal für zwölf Jahre verlängert.

1306

Am Beginn des 14. Jahrhunderts nimmt die bedeutende Handelsstadt eine Aufzeichnung des Gewohnheitsrechts der Bürgerschaft in der Form einer „Willkür“, einer eigenständigen Rechtssatzung des Rates, vor, für die keine Bestätigung der Stadtherren mehr eingeholt wird. Ihre 42 Statuten betreffen das Privatrecht. Sie stellen Treue und Gehorsam gegenüber dem Rat in den Mittelpunkt der bürgerlichen Pflichten.

1308

Erste urkundliche Erwähnung einer Kirche in Möbisburg. In der 1. Hälfte des 14. Jahrhunderts Bau der Dionysiuskirche unter Einbeziehung älterer Teile. Von 1699 bis 1701 Umbau des Kirchengebäudes und barocke Ausstattung. Im Jahr 1800 wird der Oberteil des mittelalterlichen Turmes in Stein ausgeführt und 1964 erfolgt eine Innenerneuerung.

1309

Die Gegensätze zwischen dem Landgrafen Friedrich I. und dem Thüringer Dreistädtebund erfahren eine immer schärfere Zuspitzung. Friedrichs Streitmacht greift Erfurt an und steckt Gärten und Häuser im Brühl außerhalb der Stadt in Brand. Mehrere Wochen wird die Stadt belagert.

1309

2. Februar: König Heinrich VII. bestätigt die Privilegien der Stadt Erfurt.

18. Juli: König Heinrich VII. nimmt die Stadt Erfurt, weil sie sich mit ihm gegen den Landgrafen Friedrich verbündet hat, in seinen besonderen Schutz und bestätigt ihr alle Rechte und Privilegien.

1310

Die Gemeinde beseitigt die Vorherrschaft der Gefrunden (Patrizier). Die Bürgerschaft-Gemeinde erhält zehn Ratssitze; außerdem entsendet sie vierjährig zu wählende „Vierherren“. Die Vierherren werden direkt von der Gemeinde gewählt, drei von den Stadtvierteln und einer von den Zünften.

1311

Die Serviten (Marienknechte) lassen sich als vierter Bettelorden in Erfurt nieder und beziehen ein Kloster in der Krämpfervorstadt.