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Bewerbungsfrist: 29. August 2025
Stadtverwaltung Erfurt benötigt engagierte und motivierte Nachwuchskräfte wie Dich. Die frühzeitige Identifikation mit unserer Berufsfeuerwehr ist uns besonders wichtig, daher bilden wir unsere Nachwuchskräfte vorrangig selbst aus. Wir bieten Dir eine praxisorientierte und vielseitige Ausbildung, gesetzlich garantierte Anwärterbezüge, vermögenswirksame Leistungen sowie ein qualifiziertes Ausbilderteam. Du fühlst Dich angesprochen? Wir freuen uns auf Deine Bewerbung.
Beamte des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes werden im Einsatzdienst zur unmittelbaren Gefahrenabwehr bei der Brandbekämpfung, der technischen Hilfeleistung, der Abwehr von ABC- Gefahren, als Disponenten in der zentralen Leitstelle sowie in der rettungsdienstlichen Notfallrettung oder im Katastrophenschutz eingesetzt. In einsatzfreien Zeiten sind sie für die Pflege, Wartung und Einsatzbereithaltung der Geräte und Fahrzeuge verantwortlich. Einen weiteren Schwerpunkt bilden Aus- und Fortbildung sowie die Erhaltung der physischen Einsatzfähigkeit.
Ausbildung erfolgt im Beamtenverhältnis auf Widerruf und dauert 18 Monate. Sie findet an den Feuerwachen der Berufsfeuerwehr Erfurt, bei Bildungsträgern des Rettungsdienstes, sowie an der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Bad Köstritz statt. Die Ausbildung endet mit dem Abschlusslehrgang des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes an der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule.
Das Auswahlverfahren erfolgt gemäß § 1 Abs. 1 der Thüringer Feuerwehr-Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung. Die Eignung wird durch einen schriftlichen, praktisch-sportlichen und mündlichen Test festgestellt. Zusätzlich ist aufgrund der besonderen Anforderungen vor der Einstellung eine amts- und arbeitsmedizinische Tauglichkeitsuntersuchung erforderlich.
Erforderlich sind neben den gesetzlichen Voraussetzungen gemäß § 7 Beamtenstatusgesetz und § 8 Thüringer Laufbahngesetz die Einstellungsvoraussetzungen des § 14 Absatz 2 der Thüringer Feuerwehr- Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung. Eingestellt werden kann, wer:
Die erforderlichen Zeugnisse/Nachweise sind der Bewerbung beizufügen. Sollten die erforderlichen Nachweise nicht beiliegen, führt dies zu einem Ausschluss aus dem Bewerberverfahren. Auch interne Bewerber werden aufgefordert, die erforderlichen Nachweise der Bewerbung beizufügen.
Alle Fragen beantwortet? Das Team Ausbildung steht bei Rückfragen unter der Rufnummer 0361 655-2000 oder per E-Mail unter ausbildung@erfurt.de gern als Ansprechpartner zur Verfügung.