Musikschule: Musikschul-App

Funktionen und Informationen zur Musikschul-App.

Funktionen und Informationen

Handy mit geöffneter App.
Foto: © Stadtverwaltung Erfurt/J. Nedeß

Die Musikschule der Stadt Erfurt arbeitet seit November 2021 mit der Musikschul-App.

Den Schüler/-innen und Personensorgeberechtigten, werden mit der Anmeldung die ID Zugangsdaten, sowie die PIN in separater Post übersandt.

Welche Vorteile hat die Nutzung der Musikschul-App für den Schüler/-in und/oder Personensorgeberechtigte?

Chatten, E-Mail-Verkehr oder Telefonie ist einfach und direkt im datengeschützten Raum der App möglich. Sie sehen in der App, wann der Unterricht stattgefunden hat oder ausgefallen ist und aus welchem Grund.

Wurde beispielsweise der Ausfall mit einem "O" gekennzeichnet, haben Sie gemäß Satzungen der Musikschule Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren.

Hier alle Ausfallgründe im Überblick:

Ausfallgründe mit Kürzel und Erläuterungen

Kürzel Ausfallgrund Erläuterungen
AA Angeordneter Ausfall Bei Anordnung der Schließung der Musikschule der Stadt Erfurt durch die Bundes- oder Landesregierung sowie durch den Oberbürgermeister der Stadt Erfurt. Die Gründe dafür können vielfältig sein.
F Ferien/Feiertage  
E Schüler entschuldigt

Schüler/-in wurde vor dem Unterricht abgemeldet. Eine Erstattung aus diesem Grund ist gemäß Satzungen der Musikschule der Stadt Erfurt nicht möglich. Schüler/-in kann gemeinsam mit dem Lehrer/-in einen Verlegungstermin vereinbaren. Dieser Termin soll zeitnah vereinbart und ausgeführt werden. Ist Schüler/in aufgrund von Krankheit länger als zwei Unterrichtstermine in der Folge entschuldigt, kann gemäß Satzungen der Musikschule der Stadt Erfurt eine anteilige Erstattung der Gebühren beantragt werden.

O Lehrerausfall Lehrer/-in ist verhindert, seitens der Musikschule kann der Unterricht nicht stattfinden. Lehrer/-in kann einen Verlegungstermin anbieten. Wird kein Verlegungstermin vereinbart, haben Sie das Recht auf Erstattung der Gebühren gemäß Satzungen der Musikschule der Stadt Erfurt. Beachte: Ab dem 3. ausgefallenen Unterrichtstermin (wenn keine Verlegung/Nachholung erfolgte) kann die Erstattung zum Ende des Schulhalbjahres schriftlich beantragt werden.
U Schüler unentschuldigt Schüler/-in fehlt unentschuldigt zum Unterrichtstermin. Eine Erstattung aus diesem Grund ist nicht möglich. Das Verlegen dieses Unterrichtes erfolgt nicht.

 

Online-Unterricht

Darüber hinaus kann über die Musikschul-App der Online-Unterricht durchgeführt werden.

Folgende Voraussetzungen sind dafür zwingend erforderlich:

  1. Die Musikschule hat nicht die Möglichkeit, den Präsenzunterricht durchzuführen (entspricht AA = angeordneter Ausfall).
  2. Der Schüler/-in (der Personensorgeberechtigte) hat mittels "Antrag auf Änderung im Unterricht" den Online-Unterricht beantragt.
  3. Wenn dem Antrag durch die Musikschule der Stadt Erfurt  stattgegeben wurde, erhalten Sie die entsprechende Information in Ihrer App unter der Unterrichtsform.
    Zum Beispiel: Einzelunterricht E30 wurde geändert in Online-Unterricht E30.
    Sollten Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung entstehen, bittet die Musikschule um Ihr Verständnis.
  4. Beide Parteien (Lehrer/-in und Schüler/-in) haben die i-Mikel App geladen und sind angemeldet.

Der Online-Unterricht muss nicht durchgeführt werden. Wird der Online-Unterricht nicht beantragt, werden die Gebühren beispielsweise nach dem/einem Lockdown erstattet.

Wir hoffen, auch Sie nutzen die App der Musikschule der Stadt Erfurt. Wir wünschen viel Vergnügen und bleiben Sie gesund.

Ihre Musikschule der Stadt Erfurt