Planung zum Umbau der bestehenden Fischaufstiegsanlage „Neue Mühle“

Erstellung von Gewässerentwicklungskonzepten und -plänen sowie sonstigen konzeptionellen Vorhaben/
Maßnahme aus dem Gewässerrahmenplan zur Umsetzung des Maßnahmenprogramms (EU-WRRL) ID 3148

Maßnahme

Schriftzüge Efre für Thüringen mit Europäische Union
Grafik: © EFRE-Thüringen

Beschreibung des Vorhabens

Zur Herstellung der Durchgängigkeit am Wehr Neue Mühle (Schlösserstraße) ist der vorhandene Fischaufstieg instand zu setzen.

Die Fischaufstiegsanlage „Neue Mühle“ befindet sich im Breitstrom, einem Gewässer 2. Ordnung in der Innenstadt von Erfurt, im Bereich des historischen Denkmals „Neue Mühle“, direkt oberhalb der Schlösserstraße.

Die aktuell bestehende Anlage liegt in Form eines konventionellen Beckenpasses vor. Die einstige Planung nach DVWK-Merkblatt 232 ging von der mittleren Fluss- und Bachregion mit den Leitfischarten Äsche und Döbel aus. Eine Anpassung an die örtlichen Verhältnisse erfolgte damals durch Beratung eines fachkundigen Fischereigutachters.

Der Beckenpass wurde am linken Breitstromufer, direkt neben dem Radhaus der „Neuen Mühle“ angelegt. Der Einstieg liegt neben dem Auslauf von Turbine und Mühlrad. Der Ausstieg im Oberwasser befindet sich zwischen Schütz und Mühleneinlauf.

Die im Bestand vorhandenen Absturzhöhen der einzelnen Becken sind nach heutiger Richtlinie teilweise 10 cm zu hoch.

Die bestehende Fischaufstiegsanlage ist mit der Zielstellung einer uneingeschränkten Funktionsfähigkeit, bei möglichst geringem Unterhaltungsaufwand, umzuplanen. Dabei sind die aktuellen Regeln der Technik zu berücksichtigen.

Das vom Freistaat Thüringen geförderte Projekt wird durch Mittel der Europäischen Union im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert.

Zuwendungsbescheid

Zuwendungsbescheid über die Gewährung eines Zuschusses aus Mitteln des europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE-OP 2014 bis 2020)

Vorhaben-Nr.: 2018 GZ 0004

Fördergegenstand: Erstellung von Gewässerentwicklungskonzepten und -plänen sowie sonstigen konzeptionellen Vorhaben

Fördersatz: 85 %