Gewässer

Fließgewässer

Foto: Erfurter Gewässer - Weißbach Foto: © Stadtverwaltung Erfurt

Gewässer 1. Ordnung

  • Unterliegen der Verantwortung des Landes Thüringen.
  • Davon sind die Gera (außer innerstädtische Bereiche) sowie der Flutgraben betroffen.
  • Länge insgesamt: 24,65 km

Gewässer 2. Ordnung

  • Unterliegen der Verantwortung der Stadt Erfurt
  • Länge insgesamt: 313,04 km

Standgewässer

Gewässer natürlichen Ursprungs

  • Alacher See
  • Gewässer im Steiger
  • Heubacher See
  • insgesamt ca. 4 ha

Gewässer aus bergbaulichen Tätigkeiten

  • insbesondere Kiesabbau
  • insgesamt ca. 170 ha

Informationen zur Gewässerschau

Ein Wasser, das durch eine Grünanlage in Erfurt fließt.
Foto: Gewässer in Erfurt Foto: © Stadtverwaltung Erfurt

Zur Durchführung von Gewässerschauen (Frühjahrs- und Herbstgewässerschauen) werden bei der unteren Wasserbehörde Schaukommissionen für die Gewässer zweiter Ordnung gebildet (§ 74 Thüringer Wassergesetz).

Die Schaukommissionen führen Gewässer- und Deichschauen sowie Schauen der Trinkwasserschutzzonen I und II durch. Beim Schauen der natürlich fließenden oberirdischen Gewässer und der geschützten Gewässerrandstreifen sind auch der Zustand der Überschwemmungsgebiete und der dem Hochwasserschutz dienenden Anlagen mit einzubeziehen. Den Schaukommissionen obliegt weiterhin die Kontrolle der wasserwirtschaftlichen und baulichen Anlagen im, am, unter und über oberirdischen Gewässern.

Besonderes Augenmerk liegt dabei auf:

  • der Einhaltung des ordnungsgemäßen Zustandes für den Wasserabfluss
  • der Einhaltung des natürlichen Erscheinungsbildes sowie der ökologischen Funktionen des Gewässers
  • der Durchführung der notwendigen Unterhaltungsarbeiten
  • der Einhaltung der Vorschriften für die Uferbereiche sowie der allgemeinen gesetzlichen Regelungen für Überschwemmungsgebiete
  • der ordnungsgemäßen Beschaffenheit und die Durchführung der ordnungsgemäßen Unterhaltung wasserwirtschaftlicher und sonstiger baulicher Anlagen am, im, unter oder über oberirdischen Gewässern
  • der augenscheinlich feststellbaren unerlaubten Gewässerbenutzungen wie Abwassereinleitungen und Abfall- oder anderen Ablagerungen, die zu Gewässerverunreinigungen führen oder den Wasserabfluss gefährden können
  • der Beschilderung, Einzäunung und auf dem ordnungsgemäßen Zustand der Trinkwasserschutzzonen I und II
  • der Kontrolle des Zustandes der Deiche und ihrer beidseitigen Geländestreifen

Die bei den Gewässerschauen getroffenen Feststellungen sind zu protokollieren und im Internet zu veröffentlichen.

Protokolle zur Gewässerschau der unteren Wasserbehörde in Verbindung mit den Gewässerunterhaltungsverbänden: