Bebauungsplan LIN736 „Am Weiherweg„ - 1. Änderung, Aufstellungsbeschluss, Billigung des Entwurfes und öffentliche Auslegung

16.06.2025 00:00 – 18.07.2025 24:00

Öffentliche Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

Stadtratsbeschluss 1883/24 vom 07.05.2025

Geltungsbereich: LIN736 Anlage 1 Übersichtsskizze GB Geltungsbereich: © Stadtverwaltung Erfurt

Amtsblatt am 04.06.2025
Amtlicher Teil

Beschluss zur Drucksachen-Nr. 1883/24
der Sitzung des Stadtrates vom 07.05.2025

Bebauungsplan LIN736 „Am Weiherweg„ - 1. Änderung, Aufstellungsbeschluss, Billigung des Entwurfes und öffentliche Auslegung

Genaue Fassung:
01  Der rechtskräftige Bebauungsplan LIN736 „Am Weiherweg“ soll geändert werden.

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Herauslösen des Teilbereich A zur Herstellung der Rechtsicherheit
  • Ordnung der planungsrechtlichen Zulässigkeit von zentrenrelevantem Einzelhandel und Vergnügungsstätten

02  Das Verfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 3 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB verzichtet.

03  Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes LIN736 „Am Weiherweg“ in seiner Fassung vom 04.11.2024 (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.

04  Der Entwurf des Bebauungsplanes und dessen Begründung werden nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

                                                                                * * *

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Der Entwurf des Bebauungsplanes LIN736 „Am Weiherweg“ – 1.Änderung und dessen Begründung werden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB

                                                         vom 16. Juni bis 18. Juli 2025

im Internet unter www.erfurt.de/ef111560 veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet kann die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes im Bauinformationsbüro der Stadtverwaltung Erfurt, Warsbergstraße 3 - Zwischenbau, 3. Obergeschoss, Zimmer B 301a, innerhalb der Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Freitag           09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:                                           09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag:                                       09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr
(außer samstags, sonn- und feiertags)
eingesehen werden. Weiterhin können die den Festsetzungen zu Grunde liegenden Vorschriften wie DIN-Normen o.ä. hier eingesehen werden.

Außerhalb dieser Zeiten ist die Einsichtnahme nach gesonderter Terminvereinbarung mit dem Bauinformationsbüro möglich. (Kontakt: 0361/ 655-3914;  bauinfo@erfurt.de)

Darüber hinaus können im Rahmen des Bürgerservices die Unterlagen während des o. g. Auslegungszeitraumes auch in der Ortsteilbetreuung eingesehen werden.

Die Sprechstunden des Sachgebietes Ortsteilbetreuung finden zu den Dienstzeiten in der Rumpelgasse 1 statt.

Montag              8:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:00 Uhr
Dienstag            8:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch            8:00 – 11:30 Uhr
Donnerstag       8:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger terminlicher Vereinbarung. (Kontakt: 0361/ 655-1054) Vororttermine sind individuell zu vereinbaren. Hinweise und Anfragen sind jederzeit über ortsteile@erfurt.de möglich.

Während der Veröffentlichungsfrist besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung.Von Jedermann können Stellungnahmen zum Bebauungsplan LIN736 „Am Weiherweg„ - 1. Änderung schriftlich oder während der Öffnungszeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Ihre Stellungnahme senden Sie unter Angabe der Planung an bauinfo@erfurt.de oder postalisch an: Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Warsbergstraße 3, 99092 Erfurt. (Kontakt: 0361/ 655-3914;  bauinfo@erfurt.de)   

Ziele und Zwecke der Planung:

Siehe Beschlusspunkt 01.

Die Skizze stellt die ungefähre Lage der Planung dar und dient nur zur allgemeinen Information.

Hinweise:

Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist anderenfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein.
Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt.
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Stadtrates beraten und entschieden.
In Umsetzung der Informationspflichten der EU- Datenschutzgrundverordnung können im o.g. Bauinformationsbüro der Stadtverwaltung Erfurt innerhalb der o.g. Öffnungszeiten und unter www.erfurt.de/ef129669 die erforderlichen Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Verfahrens eingesehen werden. Dabei handelt es sich insbesondere um Angaben zu den Kontaktdaten der Verantwortlichen und Datenschutzbeauftragten, dem Zweck und den Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, den personenbezogene Daten, den betroffenen Personen, den Empfängern personenbezogener Daten, die Dauer der Speicherung, die Rechte der Betroffenen und zum Beschwerderecht bei Aufsichtsbehörden.
Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

gez. Horn
A. Horn
Oberbürgermeister

Wichtiger Nutzungshinweis!

Lassen Sie sich zum Verständnis der Planungen fachkundig von unseren Mitarbeitern beraten.
Per E-Mail abgegebene Stellungnahmen werden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.

Bitte geben Sie Ihre postalische Anschrift an, damit eine Zwischenmitteilung als Empfangsbestätigung und die Mitteilung des Abwägungsergebnisses erfolgen kann.

Entnehmen Sie bitte weitere Informationen dem Bekanntmachungstext.