Leistung
Die vollständig ausgefüllte und von den Jagdausübungsberechtigten unterschriebene Vereinbarung ist der unteren Jagdbehörde zur Kenntnis vorzulegen.
Der im Rahmen der Neuverpachtung eines Jagdbezirks einhergehende Wechsel des Jagdausübungsberechtigten (neuer Pächter) erfordert den Abschluss einer neuen Wildfolgevereinbarung!
Wildfolgevereinbarungen sind mit allen an den Jagdbezirk angrenzenden Jagdbezirken abzuschließen!