Leistung
Als öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber nimmt die Stadtverwaltung Erfurt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Anspruch auf die Zahlung von Kindergeld gemäß Einkommensteuergesetz (EStG) die Aufgaben einer Familienkasse wahr, die im Auftrag des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) das Kindergeld für ihre Beschäftigten und Beamten festsetzt und auszahlt.
Das Kindergeld muss schriftlich bei der zuständigen Familienkasse beantragt werden. Bitte benutzen Sie dafür den Vordruck KG1 des Bundeszentralamtes für Steuern in seiner jeweils aktuellen Form.
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Familienkasse der Stadtverwaltung Erfurt gern zur Verfügung.
- Frau Frey (Buchstaben A - K) Tel.: 0361 655-1459 Fax: 0361 655-7112
- Frau Kirstenpfad (Buchstaben L - Z) Tel.: 0361 655-1452 Fax: 0361 655-6422
Detaillierte Informationen finden Sie als Angehöriger der SVE auch im Intranet der Stadtverwaltung unter "Erfurter Rad", Informationen Amt 11 - Familienkasse/ Kindergeld.