Vorhaben VH 03/20: Selbstverpflichtung zum Baumschutz

Tabelle: Vorhaben
Vorhaben-Nr: VH 03/20
Aufnahme-Datum: 02.07.2020
Kategorie: Umwelt, Stadtentwicklung, Bau
Betroffenes Stadtgebiet: gesamte Stadt Erfurt
Status: aktuell

 

A: Zielsetzung und Beschreibung des Vorhabens

Gemäß Beschluss des Stadtrats DS 0506/20 soll die Stadtverwaltung eine Selbstverpflichtungserklärung zum Baumschutz erarbeiten. Damit soll eine hohe Sensibilität für den Baumschutz und den Baumerhalt erreicht sowie Baumfällungen im Rahmen städtischer Planungen und Projekte auf das geringstmögliche Maß reduziert werden.

B: Zielgruppe / Betroffene und betroffenes Gebiet

bauende und planende Ämter, Naturschutzorganisationen, Bürgerinitiativen, Expert/-innen, gegebenenfalls private Maßnahmenträger, interessierte Bürger/-innen

gesamte Stadt Erfurt

C: Zeitplan der Umsetzung

2. Halbjahr 2020 bis 1. Halbjahr 2021

D: Entscheidungsgrundlagen

DS 0906/20 i.V. DS 0506/20  für Stadtratssitzung 01.07.2020

E: Voraussichtliche Kosten des Vorhabens

Kosten für Filmdreh (Aktivierung der Beteiligung): 500,00 Euro

F: Aktueller Bearbeitungsstand

26.11.2020: Auftaktveranstaltung und erste Diskussion

bis 31.01.2021: Abgabe von Vorschlägen aus der Bürgerschaft

G: Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Baumschutz, Baumerhalt, Stadtplanung, Naturschutz

H: Verantwortliches Amt / Bearbeiter

Umwelt- und Naturschutzamt, Herr Düring

I: Ist Bürgerbeteiligung vorgesehen?

Ja

J: Bürgerbeteiligungskonzept

a. Beschreibung des Beteiligungsgegenstands

Gem. Beschluss des Stadtrats DS 0506/20 (i. V. m. DS 0906/20) vom 01.07.2020 soll die Stadtverwaltung eine Selbstverpflichtungserklärung zum Baumschutz erarbeiten. Damit soll eine hohe Sensibilität für den Baumschutz und den Baumerhalt erreicht sowie Baumfällungen im Rahmen städtischer Planungen und Projekte auf das geringstmögliche Maß reduziert werden. Nach ersten Recherchen gibt es deutschlandweit keine Selbstverpflichtungserklärung zum Baumschutz. Kommunen haben Baumschutzsatzungen, Baumerhaltungssatzungen oder Baumfördersatzungen. Der wissenschaftliche Dienst des deutschen Bundestages hat Beispiele für „Freiwillige Selbstverpflichtungen der Wirtschaft“ zusammengetragen (AZ WD 5 – 3000 – 079/16). Möglicherweise kann eine solche Selbstverpflichtung als Beispiel dienen und v. a. wichtige Elemente enthalten (z. B. klare und eindeutige Ziele; Prüfung der Zielerreichung; Dokumentation der Ziele).
Rahmenbedingungen für die Selbstverpflichtungserklärung sind die geltenden Gesetze und Satzungen sowie der unmittelbar beeinflussbare Bereich der Stadtverwaltung. Insofern kann sich die Selbstverpflichtungserklärung nur auf städtische Vorhaben beziehen. Für private Vorhaben kann sie höchstens empfehlenden Charakter haben.

b. Wahl der Methoden

Coronabedingt sind die Methoden stark eingeschränkt. Präsenzformate können kaum oder nur stark verzögert stattfinden. Finanziell bedingt scheiden Haushaltsbefragungen aus und erscheinen aufgrund der notwendigen Fachlichkeit auch nicht zielführend.
In einer Auftaktveranstaltung sollen die Rahmenbedingungen skizziert werden sowie die ersten Vorstellungen der Stadtverwaltung. Zu diesem Auftakt werden alle Interessierten, Institutionen und Verbände eingeladen.
Die Ergebnisse werden im Amtsblatt, der Presse und online (Homepage der Stadt Erfurt) sowie den Beteiligten bekannt gegeben. Zur weiteren Diskussion und zur Abgabe weiterer Vorschläge wird aufgerufen. Damit möglichst eine breite Beteiligung gelingt, wird hierfür ebenfalls das Amtsblatt, die Presse und die sozialen Medien genutzt.
Mit den diskutierten Ergebnissen und eingegangenen Vorschlägen soll sich dann ein runder Tisch aus Stadtverwaltung, Naturschutzbeirat, Naturschutzverbänden und Bürgerinitiativen sowie ggf. zusätzlichen Expert/-innen beschäftigen und einen Entwurf erarbeiten.
Der Entwurf wird wiederum öffentlich vorgestellt und ggf. diskutiert (Workshop). Danach wird das Ergebnis dem Stadtrat zur Entscheidung übergeben.

c. Auswahl der zu Beteiligenden

Zunächst soll es ermöglicht werden, dass sich alle interessierten Bürger/-innen beteiligen. Hierzu werden die Aufrufe zur Beteiligung entsprechend gestreut.
Weiterhin werden explizit Naturschutzverbände, der Naturschutzbeirat und die Bürgerinitiative „Stadtbäume statt Leerräume“ angesprochen, die ein aktives Interesse am Baumschutz vertreten. Weiterhin sollen Expert/-innen einbezogen werden, die auf diesem Gebiet professionell tätig sind.
Der Stadtrat mit seinen Fraktionen wird in allen Schritten ebenfalls eingebunden.

d. Bestimmung der Evaluationskriterien

Die Rahmenbedingungen der Selbstverpflichtungserklärung zum Baumschutz werden entsprechend kommuniziert. Die Ergebnisse der einzelnen Diskussionen werden kommuniziert und veröffentlicht. Die Rückmeldungen werden ebenfalls anonymisiert veröffentlicht. Der Umgang mit den Rückmeldungen (Annahme, Ablehnung) wird daran anschließend mit Begründung vermerkt.

e. 26.11.2020, Auftaktveranstaltung und erste Diskussion

  • bis 31.01.2021, Abgabe von Vorschlägen aus der Bürgerschaft
  • 1. Quartal 2021, Bearbeitung der Vorschläge und Diskussion, Runder Tisch mit Verbänden und BI
  • 2. Quartal 2021, Vorlage eines Entwurfes, Abstimmung mit Beteiligten und der Öffentlichkeit, ggf. weiterer Workshop
  • Juli 2021, Veröffentlichung, Abstimmung im Stadtrat

Kosten entstehen nach bisherigen Planungen nur für einen Videodreh, um die Bürger/-innen über die Social media-Kanäle für die Beteiligung zu aktivieren (500,00 Euro). Zusätzliche Kosten entstehen nach derzeitigen Plänen nicht bzw. sind nicht vorhanden.

f. Rückkoppelungsverfahren

Wie oben angegeben wurde bzw. wird an zentralen Punkten der Arbeitsstand an die Bevölkerung rückgekoppelt und zur weiteren Beteiligung aufgerufen. Eine solche Aufforderung wurde bereits nach dem Auftakt veröffentlicht und wird auch nach Eingang aller Rückmeldungen der 1. Phase passieren. Weiterhin soll nach den Runden Tischen informiert werden.