Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen der Landeshauptstadt Erfurt (SAB)
Die Landeshauptstadt Erfurt erhebt zur Deckung ihres Aufwandes für die Anschaffung, Herstellung, Erweiterung, Verbesserung (ohne laufende Unterhaltung und Instandsetzung) und Erneuerung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (öffentliche Einrichtungen) und als Gegenleistung für die den Beitragspflichtigen der erschlossenen Grundstücke erwachsenden besonderen Vorteile einen Ausbaubeitrag nach Maßgabe dieser Satzung.