Hauptsatzung
Die Hauptsatzung ist das grundlegende Regelwerk der Stadt.
Eine Kommune der Größe von Erfurt funktioniert nur über ein ausgeklügeltes System von Verordnungen, Satzungen und anderen Regularien. Unter den Rubriken Satzungen, Verordnungen und Richtlinien erhalten Sie Zugang zu einer umfänglichen Sammlung der entsprechenden Dokumente.
Die aufgeführten Dokumente der Stadtrechtssammlung sind als PDF-Datei mit PDF-Readern abrufbar. Weitere Informationen und Einstellungen zum Betrachten von PDF-Dokumenten in Webbrowsern sind unter PDF-Dokumente und PDF-Betrachter zusammengestellt.
Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.
Die Hauptsatzung ist das grundlegende Regelwerk der Stadt.
Für erlaubnisbedürftige Sondernutzungen an den öffentlichen Straßen im Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt werden Gebühren nach Maßgabe des Gebührenverzeichnisses erhoben. Sondernutzungsgebühren werden auch dann erhoben, wenn eine erlaubnispflichtige Sondernutzung ohne förmliche Erlaubnis ausgeübt wird.
Aufgrund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung kann die Haushaltssatzung nur bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung geändert werden.
Die Verordnung legt die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Erfurt fest.
Durch den Ehrenamtsbeirat der Landeshauptstadt Erfurt sind die gemeinnützig ehrenamtlich tätigen Vereine und Verbände, mit Sitz in der Landeshauptstadt Erfurt an der Förderung und Würdigung ehrenamtlichen Engagements in der Stadt Erfurt aktiv beteiligt. Der Ehrenamtsbeirat unterbreitet dem Oberbürgermeister Vorschläge über die Verwendung der Mittel, die von der Thüringer Ehrenamtsstiftung zur Verfügung gestellt werden auf Grund dieser Richtlinie. In dieser Richtlinie wird auch die Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel bestimmt.
Die Landeshauptstadt Erfurt erhebt für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abfallentsorgung und für die Nutzung der dafür erforderlichen Einrichtungen Benutzungsgebühren auf Grund der Abfallgebührensatzung.
Die Landeshauptstadt Erfurt ist öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger. Sie führt die Entsorgung in ihrem Gebiet auf der Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschaftsgesetz und nach Maßgabe dieser Satzung als öffentliche Einrichtung durch. Im Rahmen der ihr obliegenden Aufgaben fördert sie die nachhaltige Ressourceneffizienz in der Abfallwirtschaft zur Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes.
Für die Leistungen der Musikschule erhebt die Landeshauptstadt Erfurt Gebühren nach dieser Satzungen. In der Musikschule werden u. a. Gebühren erhoben für die Aufnahme, den Unterricht und die Nutzung der Instrumente.
Die Satzung regelt die Erhebung von Gebühren und Auslagen für die Benutzung der Stadt- und Regionalbibliothek und die Möglichkeiten der Ermäßigung der Gebühren.
Die Förderrichtlinien regeln die Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen im Bereich der Jugendhilfe.